Geschichten:Des Greifen Tatzen - Restoration der Ordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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|Adressat=An Ihre Hochwohlgeborenen [[Briefspieltext mit::Garetien:Odilbert von Hartsteen|Odilbert von und zu Hartsteen]] und [[Briefspieltext mit::Garetien:Ingramm, Sohn des Ilkor|Ingramm Zweihammer]] zu Schlund,<br/>
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Die Ereignisse des sogenannten Blutigen Jahres im Allgemeinen und die andauernden Gefechte an der Natter im Besonderen sind für die Feststellung der oben genannten Situation ausreichend.
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Darum verfüge ich hiermit die Auslösung allen Landes der Baronie Hartsteen südlich der Natter inklusive des Oberhartwaldes aus Herrschaft, Junkertum, Baronie und Grafschaft, sowie die Auslösung allen Landes der Baronie Rabensbrück nördlich der Natter inklusive des Rabensbrücker Stadtforstes, beide in den ursprünglichen Grenzen von vor der Abholzung für den Bau der Neuen Rabenbrücke. Beide Lehen werden vereint zur [[Handlungsort ist::Garetien:Kaiserlich Neue Rabenbrücke|Kaiserlichen Vogtei "Neue Rabenbrücke"]], als deren Hegemon der Baron von Rabensbrück fungiert.
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|Titel=Restoration der Ordnung
 
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Version vom 3. Februar 2022, 21:01 Uhr

An Ihre Hochwohlgeborenen Odilbert von und zu Hartsteen und Ingramm Zweihammer zu Schlund,

an Ihre Hochgeborenen Alrik von Gareth zu Rabensbrück und Selinde von Hartwalden-Hartsteen zu Hartsteen,
 
 
 
 
das Edikt "Restoration der Ordnung" König Bardurons I. aus dem Jahr 920 BF erlaubt uns, als von der Kaiserin und Königin bestallte Marschallin, "eine Reorganisation von innerprovinziellen Lehen, so eine militärischen Notwendigkeit besteht." Diese wiederum ist begründet durch "eine Situation in der die Wiederherstellung von Frieden und Ordnung notwendig und geboten sind."

Die Ereignisse des sogenannten Blutigen Jahres im Allgemeinen und die andauernden Gefechte an der Natter im Besonderen sind für die Feststellung der oben genannten Situation ausreichend.

Darum verfüge ich hiermit die Auslösung allen Landes der Baronie Hartsteen südlich der Natter inklusive des Oberhartwaldes aus Herrschaft, Junkertum, Baronie und Grafschaft, sowie die Auslösung allen Landes der Baronie Rabensbrück nördlich der Natter inklusive des Rabensbrücker Stadtforstes, beide in den ursprünglichen Grenzen von vor der Abholzung für den Bau der Neuen Rabenbrücke. Beide Lehen werden vereint zur Kaiserlichen Vogtei "Neue Rabenbrücke", als deren Hegemon der Baron von Rabensbrück fungiert.

Leutnant Bärfried von Hardenstatt wird als Reichsvogt bestellt und wird mit den dort beidseitig stationierten Truppen die sichere Querung kaiserlicher und königlicher Truppen verantworten.
 
 
 
 
Geschrieben zu Oberkreuth im Boron 1044 BF,
Veriya Junivera von Gareth, Marschallin Garetiens
es bezeugen
Gerobald Leuhold von Ruchin, Bannerträger Garetiens

Brinidan von Waltern, Reichsvogt von Darpatwacht