Geschichten:Moderne Zeiten - Turnierfriede: Unterschied zwischen den Versionen

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Wir, [[Briefspieltext mit::Garetien:Danos von Luring|Danos von Luring]], von der Götter Gnaden Graf von Reichsforst, Baron von Luring und Rubreth, Herr auf Luringen und Ritter nach alter Sitte und rondragefälliger Tradition, König der Ritter und Edler von Gnadenthal, Erbe und Hüter der Klauen Luringans des Goldenen, sowie treuer Vasall Unserer gütigen Königin, Ihrer Majestät Rohaja von Garetien, und unione personae Kaiserin des Raulschen Reiches, geben kund und zu wissen:
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Wir, [[Hauptdarsteller ist::Garetien:Danos von Luring|Danos von Luring]], von der Götter Gnaden Graf von Reichsforst, Baron von Luring und Rubreth, Herr auf Luringen und Ritter nach alter Sitte und rondragefälliger Tradition, König der Ritter und Edler von Gnadenthal, Erbe und Hüter der Klauen Luringans des Goldenen, sowie treuer Vasall Unserer gütigen Königin, Ihrer Majestät Rohaja von Garetien, und unione personae Kaiserin des Raulschen Reiches, geben kund und zu wissen:
  
 
Turnierfriede herrsche in Reichsforster Landen derer Wochen zweie vor Beginn des Grafenturniers zu Luring und derer Wochen zweie nach Endigung der Turnei, gezählt von den Götterdiensten zur Vesper und zum Schied.
 
Turnierfriede herrsche in Reichsforster Landen derer Wochen zweie vor Beginn des Grafenturniers zu Luring und derer Wochen zweie nach Endigung der Turnei, gezählt von den Götterdiensten zur Vesper und zum Schied.
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Alle anderen, so Waffen tragen, gelten als Störer des gräflichen Turnierfriedens, sofern sie ihre Waffen erblanken und dem Wappen Reichsforsts oder des Hauses Luring nicht Achtung zollen und Unseren Weisungen folgen. Solche, so stören, gelten als Feinde des Grafen von Reichsforst und seiner Vasallen und werden als Feinde verfolgt. als wenn sie Fehde erklärt hätten. Über sie möge der Zorn Luringans des Goldenen kommen und seiner Nachkommen und allen, die ihm dienen und Unsere Vasallen sind.
 
Alle anderen, so Waffen tragen, gelten als Störer des gräflichen Turnierfriedens, sofern sie ihre Waffen erblanken und dem Wappen Reichsforsts oder des Hauses Luring nicht Achtung zollen und Unseren Weisungen folgen. Solche, so stören, gelten als Feinde des Grafen von Reichsforst und seiner Vasallen und werden als Feinde verfolgt. als wenn sie Fehde erklärt hätten. Über sie möge der Zorn Luringans des Goldenen kommen und seiner Nachkommen und allen, die ihm dienen und Unsere Vasallen sind.
  
Die Grafschaft zu betreten ist folgenden Personen bei Androhung der tödlichen Verfolgung und ewigem Hader verboten: allen Angehörigen des Regimentes "Goldene Lanze", sofern sie nicht Verwandte in Reichsforst besitzen oder von Stand sind und dem Turnier beiwohnen; allen Angehörigen des Bundes zur Wahrung der praiosgefälligen Ordnung zu Puleth, sofern sie nicht als Teilnehmer des Turniers auf Reichsforsts Straßen fahren; allen Reichsfeinden und Vogelfreien; allen Schwarzpelzen und Trollen und anderem Getier; allen Schwarzkünstlern, Hexenmeistern und Menschenfeinden.
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Die Grafschaft zu betreten ist folgenden Personen bei Androhung der tödlichen Verfolgung und ewigem Hader verboten: allen Angehörigen des Regimentes "[[Akteursnennung ist::Garetien:Goldene Lanze|Goldene Lanze]]", sofern sie nicht Verwandte in Reichsforst besitzen oder von Stand sind und dem Turnier beiwohnen; allen Angehörigen des [[Akteursnennung ist::Garetien:Pulethaner|Bundes zur Wahrung der praiosgefälligen Ordnung zu Puleth]], sofern sie nicht als Teilnehmer des Turniers auf Reichsforsts Straßen fahren; allen Reichsfeinden und Vogelfreien; allen Schwarzpelzen und Trollen und anderem Getier; allen Schwarzkünstlern, Hexenmeistern und Menschenfeinden.
  
Gegeben auf Burg Luringen am 26. Tage des Mondes Ingerimm im einunddreißigsten Jahre Unserer Herrschaft über Reichsforst, 1033 nach dem Fall Bosparans. Es bezeugen [[Briefspieltext mit::Garetien:Horulf von Luring|Horulf von Luring]], gräflicher Seneschall, [[Briefspieltext mit::Garetien:Odo von Luring-Mersingen|Odo von Luring-Mersingen]], Burgsass auf Luringen, [[Briefspieltext mit::Garetien:Praiodan von Rommilys|Praiodan von Rommilys]], Landvogt von Luring, und [[Briefspieltext mit::Garetien:Kordian Raulbert von Cronenfurt|Kordian Raulbert von Cronenfurt]], Junker.
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Gegeben auf [[Handlungsort ist::Garetien:Burg Luringen|Burg Luringen]] am 26. Tage des Mondes Ingerimm im einunddreißigsten Jahre Unserer Herrschaft über Reichsforst, 1033 nach dem Fall Bosparans. Es bezeugen [[Nebendarsteller ist::Garetien:Horulf von Luring|Horulf von Luring]], gräflicher Seneschall, [[Nebendarsteller ist::Garetien:Odo von Luring-Mersingen|Odo von Luring-Mersingen]], Burgsass auf Luringen, [[Nebendarsteller ist::Garetien:Praiodan von Rommilys|Praiodan von Rommilys]], Landvogt von Luring, und [[Nebendarsteller ist::Garetien:Kordian Raulbert von Cronenfurt|Kordian Raulbert von Cronenfurt]], Junker.
  
 
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Aktuelle Version vom 16. Oktober 2018, 21:00 Uhr

Wir, Danos von Luring, von der Götter Gnaden Graf von Reichsforst, Baron von Luring und Rubreth, Herr auf Luringen und Ritter nach alter Sitte und rondragefälliger Tradition, König der Ritter und Edler von Gnadenthal, Erbe und Hüter der Klauen Luringans des Goldenen, sowie treuer Vasall Unserer gütigen Königin, Ihrer Majestät Rohaja von Garetien, und unione personae Kaiserin des Raulschen Reiches, geben kund und zu wissen:

Turnierfriede herrsche in Reichsforster Landen derer Wochen zweie vor Beginn des Grafenturniers zu Luring und derer Wochen zweie nach Endigung der Turnei, gezählt von den Götterdiensten zur Vesper und zum Schied.

Allen, die da reisen auf Reichsforster Straßen und Waffen tragen und Rüstung, sei beschieden, dass sie nicht für Wegelagerer und Strauchdiebe gelten, sofern sie frisches Grün an Lanze oder Helmziemier tragen. Allen Kriegern und reisenden Söldnern sei beschieden, dass sie als gute Leute gehalten werden, so sie ihren Kriegerbrief oder ihren Soldkontrakt mit sich führen oder vier Reichsforster Leumundszeugen vorweisen können.

Alle anderen, so Waffen tragen, gelten als Störer des gräflichen Turnierfriedens, sofern sie ihre Waffen erblanken und dem Wappen Reichsforsts oder des Hauses Luring nicht Achtung zollen und Unseren Weisungen folgen. Solche, so stören, gelten als Feinde des Grafen von Reichsforst und seiner Vasallen und werden als Feinde verfolgt. als wenn sie Fehde erklärt hätten. Über sie möge der Zorn Luringans des Goldenen kommen und seiner Nachkommen und allen, die ihm dienen und Unsere Vasallen sind.

Die Grafschaft zu betreten ist folgenden Personen bei Androhung der tödlichen Verfolgung und ewigem Hader verboten: allen Angehörigen des Regimentes "Goldene Lanze", sofern sie nicht Verwandte in Reichsforst besitzen oder von Stand sind und dem Turnier beiwohnen; allen Angehörigen des Bundes zur Wahrung der praiosgefälligen Ordnung zu Puleth, sofern sie nicht als Teilnehmer des Turniers auf Reichsforsts Straßen fahren; allen Reichsfeinden und Vogelfreien; allen Schwarzpelzen und Trollen und anderem Getier; allen Schwarzkünstlern, Hexenmeistern und Menschenfeinden.

Gegeben auf Burg Luringen am 26. Tage des Mondes Ingerimm im einunddreißigsten Jahre Unserer Herrschaft über Reichsforst, 1033 nach dem Fall Bosparans. Es bezeugen Horulf von Luring, gräflicher Seneschall, Odo von Luring-Mersingen, Burgsass auf Luringen, Praiodan von Rommilys, Landvogt von Luring, und Kordian Raulbert von Cronenfurt, Junker.