Garetien:Schlunder Grafenhof

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(keine Kurzbeschreibung vorhanden)


War der Schlunder Grafenhof ursprünglich durch die Abspaltung von der Grafschaft Hartsteen den anderen Grafenhöfen nicht unähnlich, zeigte sich in den letzten Jahrhunderten vermehrt eine Prägung durch die reichen aber nicht-adeligen Zwerge, die Einfluss auf auf die lokale Politik nahmen. Und so waren es nicht erst die beiden zwergischen Grafen aus der Zweihammersippe, die dem Schlunder Grafenhof einen gemütlich-hügelzwergischen Stempel aufdrückten. Trotzdem haben beide den Schlund stärker in die politische Isolation geführt, als die menschlichen Grafen von Schlund zuvor.

Der Graf und die gräfliche Familie

Ministeriale

Ritter am Grafenhof

Der Schlunder Grafenhof im Spiel

Der Schlunder Grafenhof eignet sich vor allem, um ein politisches Abenteuer zu spielen, dessen Auswirkungen sich vor allem in den Grenzen der kleinen Grafschaft halten. Der Spottspruch "Im Schlund passiert nie etwas" entspricht dabei nicht ganz der Wahrheit, aber die eigenbrötlerischen Schlunder Adeligen behalten ihre internen Streitigkeiten gerne für sich. Eine Ausnahme machte da sicherlich der Baron von Hartsteen, der seit Beginn der Natterndorner Fehde versucht, seine Schlunde Mit-Barone in die Hartsteener Streitigkeiten zu verstricken. Und selbst nach seiner Grafenkrönung versucht er alles, um den Streit um die Rabenbrücke zu schlichten und den Warenstrom wieder über seine neue Grafschaft zu leiten.

Ein zweiter interessanter Punkt ist die Verstrickung der relativ reichen Hügel- und Brilliantzwergensippen mit dem Adel unter anderem über die beiden großen Finanzorganisationen, das Schlunder Marmorbruchkonsortium und die Garetisch-Gräfliche Graf-Ingramms-Steg Gesellschaft sowie die reichen und einflussreichen Landzünfte der Baumeister und Seifenmacher.

Ein letzte Machtgruppe sind die beiden beim Adel und den Zwergen recht einflussreichen Kirchen von Ingerimm und Firun, die in ihrer wortkargen Sturheit den Grafen manchmal zum Pfeifen bringt wie einen Dampfkessel.

Ehemalige Hofangehörige