Garetien:Junkertum Weidenhoff

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Version vom 1. September 2011, 23:00 Uhr von Kristofer (D | B)
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Der Datenwert „AufdemLandeca.“ kann einem Attribut des Datentyps Zahl nicht zugeordnet werden sondern bspw. der Datenwert „250“.

Wappen blanko.svg   Stadt.svg   Stadt.svg   Stadt.svg   Hof.svg   Wappen blanko.svg   Wappen Familie Weidenhoff.svg   Wappen blanko.svg   Wappen blanko.svg   Wappen Familie Dunkelthann.svg   Wappen Junkertum Nardesauen.svg   Wappen blanko.svg   Wappen blanko.svg   Wappen blanko.svg   Wappen Familie Uckelsbrueck.svg   Wappen blanko.svg   

Neueste Briefspieltexte:
(aus diesem Lehen gibt es leider noch keine Briefspieltexte)
Politik:
Einwohner:
Auf dem Lande ca. 250, in Sonnengrund mehrere tausend von der Familie beanspruchte Untertanen
Militär:
Truppen:
Eine Handvoll Waffenknechte der Familie
Adelsfamilien:
Infrastruktur:
Größte Ortschaften:
Dorf Rüstering (750 EW), Dorf Travingen (250 EW)
Bedeutende Burgen und Güter:
Briefspiel:
Ansprechpartner:
Kristofer
Kennziffer:
Gar-I-01(Heg)
Burg.svg   Dorf.svg   Burg.svg   Dorf.svg   Wappen Herrschaft Wallerstein.svg   


Das heutige Junkertum Weidenhoff entstand im Jahre 955 BF aus einer Edlenherrschaft gleichen Namens, als der damalige Elde Wolfbert von Weidenhoff, der Ahnherr der gleichnamigen Familie am Kaiserhof die Erblichkeit seines Titels erwirkte. Den Kern des neuen Junkertums bildete wie auch schon in der Edlenherrschaft das Gut Weidenhof, ein ehemaliger Freisassenhof, der anlässlich der Belehnung Wolberts unter Kaiser Perval zu einem Edelngut mit eigner Herrschaft erweitert wurde.

Heute besteht das Junkrtum etwa zu einem Fünftel aus Dominikaland, während zwei weitere Fünftel zum Teil an an hörige, aber zumeist an freie Bauern verpachtet sind. Der übrige Teil des ehemaligen Junkertums ist heute Teil des garether Stadtviertels Sonnengrund, oder wurde wenigstens durch Überbauung in die Stadteinbezogen. Damit ist seine rechtliche Lage strittig. Während die städtischen Obrigkeiten der Ansicht sind, dass Geibiet gehöre auch rechtlich zur Stadt Gareth und sei lediglich besitztechnisch noch Lehen der Weidenhoff, pocht die Familie - jedenfalls pro forma - auf ihre verbieften Herrschaftrechte als Lehensbnehmer der Kaiserin. Realpolitisch hat dieser Konflikt jedoch wenig Bedeutung, da die von Weidenhoff an der Verpachtung ihres Grund und Bodens, sowie an zahlreichen eigenen Mietsblöcken, so oder so gut verdient und faktisch gar nicht in der Lage wäre, ihren herrscherlichen Pflichten bei den Menschenmassen Sonnegrunds auch nur im entferntesten Nachzukommen.