Garetien:Binge Fandolesch: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 27. August 2010, 07:22 Uhr

Vorlage:Dorfbeschreibung


Gebaeude.svg   Gebaeude.svg   Gebaeude.svg   Tempel.svg   Tempel.svg   Gebaeude.svg   Binge.svg   Wappen Herrschaft Ingerimmsland.svg   Gebaeude.svg   Gebaeude.svg   

Politik:
Obrigkeit:
Einwohner:
0
Infrastruktur:
Größte Ortschaften:
Briefspiel:
Ansprechpartner:
unbespielt
Kennziffer:
Gar-VI-01- R-1


Die Binge Fandolesch (oder besser, die menschliche Ansiedlung darüber) wurde 7 BF von Kaiser Raul zur reichsfreien Stadt erklärt. Mit der zunehmenden Ansiedlung von Menschen um die eigentliche Binge, verschliff sich der zwergische Name zu Wandleth. De jure, das wurde den Schlunder Hügelzwergen von Rohal erneut bestätigt, gilt alles, was sich unter der Erde befindet, als der Binge zugehörig und ist deshalb nichts reichsfrei, sondern dem Grafen untertan.

Eine daraus resultierende Kellersteuer, die von Graf Eslam von Güldenhall 794 BF auf im Keller gelagerte Waren eingeführt wurde, hat dazu geführt, dass spätestens nach dem Ingerimmszorn viele Wandlether Häuser ohne Keller aber dafür vergleichsweise hoch gebaut wurden.