Geschichten:Brennende Häuser - Aufruf aus Feidewald: Unterschied zwischen den Versionen

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Des Grafen Acht über die Tempelschänder! Aufruf an alle getreuen Vasallen!
''' ''Des Grafen Acht über die Tempelschänder! Aufruf an alle getreuen Vasallen!'' '''


Schändliche Niedertracht und die Missachtung sämtlicher Gebote der
Zwölfe haben unsere Feinde dazu bewogen, ein friedliches Kloster der
gütigen Herrin Travia anzugreifen. Die Herren, welche sich gern als die
Hüter der Ritterlichkeit Hartsteens bezeichnen, haben damit schmählich
den Frieden gebrochen, welcher vereinbart ward zwischen unseren Familien.


Dieses Verhalten kann nicht geduldet werden und wird mit aller Härte
''' ''Schändliche Niedertracht und die Missachtung sämtlicher Gebote der '' '''
gestraft werden.
''' ''Zwölfe haben unsere Feinde dazu bewogen, ein friedliches Kloster der'' '''
Hiermit sei ohne Verzug die gräfliche Acht über jene Aggressoren, die
''' ''gütigen Herrin Travia anzugreifen. Die Herren, welche sich gern als die'' '''
das Kloster verwüsteten und den Tempel der gütigen Travia schändeten,
''' ''Hüter der Ritterlichkeit Hartsteens bezeichnen, haben damit schmählich'' '''
verhängt.
''' ''den Frieden gebrochen, welcher vereinbart ward zwischen unseren Familien.'' '''


Sie seien von nun an rechtlos, titellos und unter alle Stände verwiesen.
Ihr Hab und Gut verfällt der Fronung und wird durch die gräfliche Hoheit
eingezogen werden.


Jene, friedlos und vogelfrei, sollen von jedermann und jederfrau
''' ''Dieses Verhalten kann nicht geduldet werden und wird mit aller Härte'' '''
verfolgt und bestraft werden. Ihre Tötung ist bußlos, ihre Auslieferung
''' ''gestraft werden.'' '''
an ihren gerechten Richter, das ist ihr Graf, wird mit 50 Dukaten
''' ''Hiermit sei ohne Verzug die gräfliche Acht über jene Aggressoren, die'' '''
belohnt.
''' ''das Kloster verwüsteten und den Tempel der gütigen Travia schändeten,'' '''
''' ''verhängt.'' '''


Wer den Geächteten Speis oder Obdach gewährt, fällt selbst unter die Acht.
Wer ihnen zur Flucht verhilft oder ihnen zur Hilfe eilt, fällt selbst
unter die Acht.
Wer ihrer habhaft wird und sie nicht tötet noch ausliefert, verfällt
unter die Acht.


Die Acht gilt in der ganzen Grafschaft Hartsteen und kann aufgehoben
''' ''Sie seien von nun an rechtlos, titellos und unter alle Stände verwiesen.'' '''
werden, wenn die Missetäter sich der Gerichtsbarkeit stellen.


Sind die Missetäter nicht binnen der Bannfrist von vier Wochen dem Arm
''' ''Ihr Hab und Gut verfällt der Fronung und wird durch die gräfliche Hoheit'' '''
des Gesetzes ausgeliefert, so werden Reichsacht und  Bann angestrengt
''' ''eingezogen werden.'' '''
und drohen, die Geächteten aus der Gemeinschaft der Zwölfgöttergläubigen
und Rechtschaffenen zu vertreiben.


An die Vasallen ergeht der Heerbann des Grafen: Sammelt Eure Truppen und
Waffentreuen, auf dass wir diesem Geschmeiß zeigen, dass in den
Hartsteener Landen die Gesetze der Zwölfe gelten!


Gegeben zu Feidewald am 1. Efferd des Jahres 1032 BF
''' ''Jene, friedlos und vogelfrei, sollen von jedermann und jederfrau'' '''
''' ''verfolgt und bestraft werden. Ihre Tötung ist bußlos, ihre Auslieferung'' '''
''' ''an ihren gerechten Richter, das ist ihr Graf, wird mit 50 Dukaten'' '''
''' ''belohnt.'' '''


Zeichen Seiner Hochwohlgeboren
Graf Geismar von Quintian-Quandt zu Hartsteen


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''' ''Wer den Geächteten Speis oder Obdach gewährt, fällt selbst unter die Acht.'' '''
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''' ''Wer ihrer habhaft wird und sie nicht tötet noch ausliefert, verfällt'' '''
''' ''unter die Acht.'' '''
 
 
''' ''Die Acht gilt in der ganzen Grafschaft Hartsteen und kann aufgehoben'' '''
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''' ''Waffentreuen, auf dass wir diesem Geschmeiß zeigen, dass in den'' '''
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''' ''Gegeben zu Feidewald am 1. Efferd des Jahres 1032 BF'' '''
 
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[[Kategorie:Geschichten Hartsteen|Feidewald]]
[[Kategorie:Geschichten 1032 BF|03-01]]

Aktuelle Version vom 6. Februar 2016, 17:13 Uhr

Des Grafen Acht über die Tempelschänder! Aufruf an alle getreuen Vasallen!


Schändliche Niedertracht und die Missachtung sämtlicher Gebote der Zwölfe haben unsere Feinde dazu bewogen, ein friedliches Kloster der gütigen Herrin Travia anzugreifen. Die Herren, welche sich gern als die Hüter der Ritterlichkeit Hartsteens bezeichnen, haben damit schmählich den Frieden gebrochen, welcher vereinbart ward zwischen unseren Familien.


Dieses Verhalten kann nicht geduldet werden und wird mit aller Härte gestraft werden. Hiermit sei ohne Verzug die gräfliche Acht über jene Aggressoren, die das Kloster verwüsteten und den Tempel der gütigen Travia schändeten, verhängt.


Sie seien von nun an rechtlos, titellos und unter alle Stände verwiesen.

Ihr Hab und Gut verfällt der Fronung und wird durch die gräfliche Hoheit eingezogen werden.


Jene, friedlos und vogelfrei, sollen von jedermann und jederfrau verfolgt und bestraft werden. Ihre Tötung ist bußlos, ihre Auslieferung an ihren gerechten Richter, das ist ihr Graf, wird mit 50 Dukaten belohnt.


Wer den Geächteten Speis oder Obdach gewährt, fällt selbst unter die Acht.

Wer ihnen zur Flucht verhilft oder ihnen zur Hilfe eilt, fällt selbst unter die Acht.

Wer ihrer habhaft wird und sie nicht tötet noch ausliefert, verfällt unter die Acht.


Die Acht gilt in der ganzen Grafschaft Hartsteen und kann aufgehoben werden, wenn die Missetäter sich der Gerichtsbarkeit stellen.


Sind die Missetäter nicht binnen der Bannfrist von vier Wochen dem Arm des Gesetzes ausgeliefert, so werden Reichsacht und Bann angestrengt und drohen, die Geächteten aus der Gemeinschaft der Zwölfgöttergläubigen und Rechtschaffenen zu vertreiben.


An die Vasallen ergeht der Heerbann des Grafen: Sammelt Eure Truppen und Waffentreuen, auf dass wir diesem Geschmeiß zeigen, dass in den Hartsteener Landen die Gesetze der Zwölfe gelten!


Gegeben zu Feidewald am 1. Efferd des Jahres 1032 BF

Zeichen Seiner Hochwohlgeboren

Graf Geismar II. von Quintian-Quandt zu Hartsteen