Geschichten:Eine Hochzeit kommt selten allein - Der Vertrag von Zweifels: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Rondra:''' Die Familie Schallenberg verpflichtet sich fortan für göttergefällige 3 mal 12 Götterläufe zur strikter Neutralität in Auseinandersetzungen zwischen dem [[Akteursnennung ist::Garetien:Haus Streitzig|Hause Streitzig]] und der Familie Zweifelfels. Die Familie Schallenberg nimmt somit Abstand von jeglicher militärischer, finanzieller, oder sonstiger Intervention in innerwaldsteiner Belange auf Seiten des Hauses Streitzigs und ihrer Verbündeten für den oben genannten Zeitraum.
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'''Rondra:''' Die Familie Schallenberg verpflichtet sich fortan für göttergefällige 3 mal 12 Götterläufe zur strikter Neutralität in Auseinandersetzungen zwischen dem [[Akteursnennung ist::Garetien:Jüngeres Haus Streitzig|Hause Streitzig]] und der Familie Zweifelfels. Die Familie Schallenberg nimmt somit Abstand von jeglicher militärischer, finanzieller, oder sonstiger Intervention in innerwaldsteiner Belange auf Seiten des Hauses Streitzigs und ihrer Verbündeten für den oben genannten Zeitraum.
  
 
'''Efferd:''' Die hier getroffenen Vereinbarungen zwischen den Familien Schallenberg und Zweifelfels unterliegen dem Verschwiegenheitsgebot und sind unter Verschluss zu halten wie der Launenhaftige seine Schätze in den unendlichen Tiefen verbirgt.  
 
'''Efferd:''' Die hier getroffenen Vereinbarungen zwischen den Familien Schallenberg und Zweifelfels unterliegen dem Verschwiegenheitsgebot und sind unter Verschluss zu halten wie der Launenhaftige seine Schätze in den unendlichen Tiefen verbirgt.  
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'''Hesinde:''' Die Erziehung und der weitere Werdegang der Nachkommen aus der Verbindung zwischen Baroness Raulwine Leodora von Zweifelfels zu Zweiflingen und Junker Wulfger von Schallenberg zu Grünwiesen obliegt einzig und allein der Familie Schallenberg.
 
'''Hesinde:''' Die Erziehung und der weitere Werdegang der Nachkommen aus der Verbindung zwischen Baroness Raulwine Leodora von Zweifelfels zu Zweiflingen und Junker Wulfger von Schallenberg zu Grünwiesen obliegt einzig und allein der Familie Schallenberg.
  
'''Firun:''' Bei Zuwiderhandlung und Vertragsbruch von Seiten der Familie Schallenberg entsagen eben jene sämtliche Ansprüche auf das [[Ortsnennung ist::Garetien:Junkertum Grünwiesen|Junkertum Grünwiesen]] in der [[Ortsnennung ist::Garetien:Baronie Puleth|Baronie Puleth]], für jetzt und immer da, welches dann umgehend in den Besitz der Familie Zweifelfels übergeht.
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'''Firun:''' Bei Zuwiderhandlung und Vertragsbruch von Seiten der Familie Schallenberg entsagen eben jene sämtliche Ansprüche auf das [[Ortsnennung ist::Garetien:Junkertum Grünwiesen|Junkertum Grünwiesen]] in der [[Ortsnennung ist::Garetien:Baronie Aldenried|Baronie Puleth]], für jetzt und immer da, welches dann umgehend in den Besitz der Familie Zweifelfels übergeht.
  
 
'''Tsa:''' Die Familien Schallenberg und Zweifelfels geloben die Anerkennung aller Titel und Würden ihres Gegenüber und bekräftigen ihren Willen auch nach dem Ablauf der 3 mal 12 Jahresfrist in tsagefälliger friedlicher Nachbarschaft auf den Pfaden der jungen Göttin zu wandeln.
 
'''Tsa:''' Die Familien Schallenberg und Zweifelfels geloben die Anerkennung aller Titel und Würden ihres Gegenüber und bekräftigen ihren Willen auch nach dem Ablauf der 3 mal 12 Jahresfrist in tsagefälliger friedlicher Nachbarschaft auf den Pfaden der jungen Göttin zu wandeln.
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'''[[Hauptdarsteller ist::Garetien:Debrek Rondrawin von Zweifelfels|Debrek Rondrawin von Zweifelfels]]''', Baron zu Zweiflingen
 
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'''Wulfger von Schallenberg''', Junker zu Grünwiesen
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'''[[Nebendarsteller ist::Garetien:Yalagunde von Zweifelfels|Yalagunde von Zweifelfels]]''', Landrichterin der Grafschaft Waldstein
 
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|Titel=Der Vertrag von Zweifels
 
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Aktuelle Version vom 15. Februar 2016, 20:34 Uhr

Vertrag zwischen den Familien Schallenberg und Zweifelfels
 
 
 
 
Praios: Die Familien Schallenberg und Zweifelfels schwören vor dem gleißenden Lichte des Götterfürsten die im diesen Vertragswerke niedergeschriebenen Vereinbarungen zu erfüllen.

Rondra: Die Familie Schallenberg verpflichtet sich fortan für göttergefällige 3 mal 12 Götterläufe zur strikter Neutralität in Auseinandersetzungen zwischen dem Hause Streitzig und der Familie Zweifelfels. Die Familie Schallenberg nimmt somit Abstand von jeglicher militärischer, finanzieller, oder sonstiger Intervention in innerwaldsteiner Belange auf Seiten des Hauses Streitzigs und ihrer Verbündeten für den oben genannten Zeitraum.

Efferd: Die hier getroffenen Vereinbarungen zwischen den Familien Schallenberg und Zweifelfels unterliegen dem Verschwiegenheitsgebot und sind unter Verschluss zu halten wie der Launenhaftige seine Schätze in den unendlichen Tiefen verbirgt.

Travia: Die Familien Schallenberg und Zweifelfels beschließen hiermit feierlich die Vermählung von Baroness Raulwine Leodora von Zweifelfels zu Zweiflingen mit Junker Wulfger von Schallenberg zu Grünwiesen unter dem Schutze des heiligen Herdfeuers. Die Vermählung soll nach dem Ritterschlag der Baroness Raulmine im Mond der Travia vollzogen werden.

Boron: Die hier niedergeschriebenen Vereinbarungen bleiben auch nach dem Ableben der zu Vermählenden gültig und bestehen, sollte die 3 mal 12 Jahresfrist noch nicht verstrichen sein. Sollte Boron in seiner Unergründlichkeit einen der zu Vermählenden vor der beglaubigten Schließung des Traviabundes zu sich rufen, ist es an den Vertragspartnern einen angemessenen Ersatz zu suchen.

Hesinde: Die Erziehung und der weitere Werdegang der Nachkommen aus der Verbindung zwischen Baroness Raulwine Leodora von Zweifelfels zu Zweiflingen und Junker Wulfger von Schallenberg zu Grünwiesen obliegt einzig und allein der Familie Schallenberg.

Firun: Bei Zuwiderhandlung und Vertragsbruch von Seiten der Familie Schallenberg entsagen eben jene sämtliche Ansprüche auf das Junkertum Grünwiesen in der Baronie Puleth, für jetzt und immer da, welches dann umgehend in den Besitz der Familie Zweifelfels übergeht.

Tsa: Die Familien Schallenberg und Zweifelfels geloben die Anerkennung aller Titel und Würden ihres Gegenüber und bekräftigen ihren Willen auch nach dem Ablauf der 3 mal 12 Jahresfrist in tsagefälliger friedlicher Nachbarschaft auf den Pfaden der jungen Göttin zu wandeln.

Phex: Die Familie Zweifelfels verpflichtet sich ein noch auszuhandelndes Brautgeld an die Familie Schallenberg zu zahlen.

Peraine: Sämtliche Nachkommen aus der traviagefälligen Verbindung zwischen Baroness Raulwine Leodora von Zweifelfels zu Zweiflingen und Junker Wulfger von Schallenberg zu Grünwiesen werden den ehrenvollen Namen `von Schallenberg´ tragen und sind somit aus der Erbfolge der Ländereien der Familie Zweifelfels ausgeschlossen. Baroness Raulwine Leodora von Zweifelfels zu Zweiflingen wird das Recht eingeräumt ihren Familiennamen weiterhin tragen zu dürfen, wiewohl ihr der Titel Baroness zu Zweiflingen aberkannt wird. Fürderhin wird sie Edle zu Zweiflingen geheißen.

Ingerimm: Die Familie Schallenberg und Zweifelfels tun freudig kund, dass dereinst der erstgeborene Sohn des Barons von Puleth Felan von Schallenberg seine Pagen- und Knappenjahre bei dem Baron von Zweiflingen Debrek Rondrawin von Zweifelfels absolvieren werde; wie auch der erstgeborene Sohn oder die erstgeborene Tochter des Barons von Zweiflingen Debrek Rondrawin von Zweifelfels seine Pagen- und Knappenjahre bei dem Baron von Puleth Felan von Schallenberg absolvieren werde; auf das der feurige Ingerimm ein festes Band der Freundschaft zwischen den beiden Familien schmieden werde.

Rahja: Die Familien Schallenberg und Zweifelfels hegen den tiefen Wunsch, das ihre Familien in Zuneigung zueinander finden werden, ganz der lieblichen Rahja zum Wohlgefallen.


Gegeben und gesiegelt zu Zweifels am 16. Boron 1035 nach Bosparans Fall:
 
 
 
 
Felan Rondrik von Schallenberg, Baron zu Puleth
Debrek Rondrawin von Zweifelfels, Baron zu Zweiflingen
Wulfger von Schallenberg, Junker zu Grünwiesen

Yalagunde von Zweifelfels, Landrichterin der Grafschaft Waldstein