Perricum:Kloster des Vergessens zu Perricum: Unterschied zwischen den Versionen

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|Vasallenlehen von=Perricum:Markgräflich Perrinmarsch
 
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Version vom 18. Juni 2011, 12:07 Uhr


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Lage:
Vor der Stadt gelegener Neubau des Ordens der Heiligen Noiona. Er liegt unweit des Boronangers.
Politik:
Obrigkeit:
Äbtissin Kalina Niodas
Einwohner:
37
Infrastruktur:
Kultur:
Helden & Heilige:
Noiona
Sonstiges:
Kurzbeschreibung:
Klosteranlage in der zerrüttete Menschen Hilfe durch die Ordensmitglieder der Noioniten erhalten.
Besonderheiten:
Dieser Ort ist oftmals die letzte Zuflucht von Menschen, bei denen sich der Nebel um ihren Geist nicht mehr lichten mag.
Briefspiel:
Ansprechpartner:
unbespielt
Kennziffer:
Per-I-09



Beschreibung: Das Kloster des Vergessens ist eine Einrichtung der Noioniten in Perricum, die sich vor allem um die seelischen Opfer der Kämpfer gegen die Heptarchien und den Borbaradianismus kümmert. Zahlreiche bekannte Recken und Helden, die ihren Verstand im Kontakt mit Dämonen udn Paktierern eingebüßt haben, werden in den Mauern des Klosters gepflegt und teilweise auch geheilt. Viele aber werden den Rest ihres Daseins auf ihren Verstand verzichten müssen. Je größer das Heldenleben, desto trauriger erscheint es, dass dem Mann oder der Frau nicht der ruhmreiche Tod auf dem, Schlachtfeld vergönnt war, sondern ewiges Siechtum bis an das Lebensende.

Das Kloster wird von der Äbtissin Kalina Niodas geführt; ihr zur Seite stehen etwa zehn Noioniten sowie Laienbrüder und -schwestern.


Vorlage:Briefspieltexte



Meisterinformationen (markieren zum Anzeigen):

Das Kloster wird überdies von fünf gut bezahlten, borongläubigen Söldlingen bewacht. Denn mit den großen Helden wurden auch deren Besitztümer in das Kloster gebracht, die nach alter Sitte als "Spolium" in den Besitz des Klosters übergehen. Unter diesen Besitztümern befinden sich zahlreiche berühmte Waffen, Heldenrüstungen, sagenhafte Artefakte und magische Gegenstönde, auf die es der ein oder andere Langfinger abgesehen hat.


Weitere Informationen: Spielhilfe Schild des Reiches, S. 142