Stadtrecht

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Eine Siedlung der das Stadtrecht verliehen wurde, hat besondere Privilegien und Freiheiten. Das Stadtrecht kann nur vom Kaiser oder dem Provinzherren verliehen werden. Reichsstädte unterstehen dem Kaiser, die meisten anderen Städte sind landesherrlich, unterstehen also ihrem Provinzherren. Nur wenige Städte sind so unabhängig, dass sie als Freie Städte gelten.

Rechte

Eine Stadt hat das Recht, Märkte abzuhalten, Mauern zu bauen, eine eigene Garde aufzustellen, und ein eigenes Gericht einzurichten. Die Einkünfte, die aus Abgaben, Zöllen, Strafen, usw. erwirtschaftet werden, fließen in die Stadtkasse.

Pflichten

Die Städte haben ihrem Provinzherren Abgaben und Gefolgschaft zu leisten.

Verwaltung

In der Regel verwaltet sich eine Stadt selbst. Meist regiert ein Stadtrat, der sich aus Vertretern wichtiger Interessensgruppen zusammensetzt. Ein solcher Stadtrat erhebt Steuern und Zölle, überwacht das Marktrecht und erlässt Verordnungen. Der Vorsitzende dieses Rates ist der Stadtmeister (oft auch Bürgermeister, oder Ratsmeister genannt). Dieser wird vom Stadtrat gewählt und übt die verantwortungsvolle Tätigkeit meist für einen Götterlauf aus.

Es kommt aber auch vor, dass die Macht einer Stadt so klein ist, dass ein vom Provinzherren eingesetzter Stadtvogt der Verwaltung vorsteht.

Bürger

Als Bürger einer Stadt hat man das Recht, Handel zu treiben, ein Handwerk auszuüben, städtischen Grundbesitz zu erwerben und vor dem städtischen Gericht angehört zu werden. In Kriegszeiten ist die Stadt mit der Waffe zu verteidigen, im Frieden sind Steuern und Abgaben zu zahlen. Um Stadtbürger zu werden, müssen Bedingungen erfüllt werden, die von Stadt zu Stadt verschieden sein können. Oft muss ein Bürgereid abgelegt werden, zuweilen muss ein gewisser Besitz oder ein Mindestvermögen nachgewiesen werden. Das Bürgerrecht ist nicht vererbbar.

In einer Stadt können auch Nichtbürger leben. Sie genießen gewisse Vorteile (wie z.B. den Schutz einer Stadtmauer), müssen geringere Abgaben zahlen. Allerdings stellen sie damit die unterste Bevölkerungsschicht dar. Wenn ein Unfreier (z.B. ein leibeigener Bauer) sich Jahr und Tag in einer Stadt aufhält, so kann er seine Freiheit erlangen.

Gerichtsbarkeit

Städte haben zwar das Recht, Gericht zu halten, jedoch nur über die weniger schweren Fälle. So kann eine Stadt ein Friedensgericht einberufen. Hier werden mindere Streitfälle und Vergehen behandelt. Als Richtwert kann der Preis eines Schweins oder einer Milchkuh dienen. Reichsstädte können ein Freigericht einberufen und damit auch schwerere Vergehen ahnden.