Heroldartikel:Etikette für Fortgeschrittene: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Ilgeney:''' Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Entstehung der oben genannten Herabstufung: Wie der Heilige Kaiser Raul seinerzeit seinen Sohn Debrek bereits das Königreich zu Lebzeiten vermachte und ihm damit einen um eine Stufe niedrigeren Titel gab, so folgte ihm der Adel und es hat auch bis heute Tradition, das zumindest der Erbe einer Grafschaft eine Baronie aus Familienbesitz bekommt - auch um schonmal die Regierungsgeschäfte zu üben. Auch bei vielen alten Baronsgeschlechtern gibt es solche Erbjunkertümer.
 
'''Ilgeney:''' Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Entstehung der oben genannten Herabstufung: Wie der Heilige Kaiser Raul seinerzeit seinen Sohn Debrek bereits das Königreich zu Lebzeiten vermachte und ihm damit einen um eine Stufe niedrigeren Titel gab, so folgte ihm der Adel und es hat auch bis heute Tradition, das zumindest der Erbe einer Grafschaft eine Baronie aus Familienbesitz bekommt - auch um schonmal die Regierungsgeschäfte zu üben. Auch bei vielen alten Baronsgeschlechtern gibt es solche Erbjunkertümer.
  
==Rangfolge von Titeln==
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==Mehrere Titel==
'''Schüler:''' Wenn nun einer Person mehrere Titel zustehen, in welcher Rangfolge sind sie zu nennen, beziehungsweise welcher ist wegzulassen? Als Beispiel mag Barnhelm von Rabenmund dienen, dem als Markvogt der Kaisermark ''Hochwohlgeboren'' und als Mitglied der kaiserlichen Familie ''Kaiserliche Hoheit'' zusteht oder der damalige Schlunder Graf, Alriksmärker Burggraf und Kanzler Gerenhardt von Faldras.
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'''Schüler:''' Wenn nun einer Person mehrere Titel zustehen, in welcher Reihenfolge sind sie zu nennen, beziehungsweise welcher ist wegzulassen? Als Beispiel mag Barnhelm von Rabenmund dienen, dem als Markvogt der Kaisermark ''Hochwohlgeboren'' und als Mitglied der kaiserlichen Familie ''Kaiserliche Hoheit'' zusteht oder der damalige Schlunder Graf, Alriksmärker Burggraf und Kanzler Gerenhardt von Faldras.
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==Protokollarischer Rang==
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'''Schüler:''' Wenn nun mehrere Personen gleichen Ranges aufgezählt werden, welcher ist zuerst zu nennen? Nach Alter oder nach Dienstalter? Und wenn zweiteres, nur der Dienst in diesem Rang oder auch der in höheren oder niedrigeren? Welchen Einfluss hat die Erblichkeit des Titels und welchen weitere Titel, zum Beispiel kirchliche?
  
 
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Version vom 13. Juni 2012, 10:15 Uhr

Bewegt man sich als Bürgerlicher nur gelegentlich in Adelskreisen, so kommt man in der Regel mit wenigen Anreden aus. Ein Wohlgeboren für die Junker und Edlen, ein Hochgeboren für die Barone und Vögte und ein Hochwohlgeboren für alles was "Graf" im Namen trägt ist nicht zu falsch und bei bürgerlicher Herkunft wahrscheinlich auch verzeihlich. Zusätzlich kann man getrost jeden sonstigen Adligen mit Hoher Herr bzw. Hohe Dame anreden - die meisten sind schließlich Ritter und stolz darauf - und jeden höheren Würdenträger mit Exzellenz.

Bewegt man sich aber öfter in diesen Kreisen und will seine adelige Bildung und Herkunft betonen, so muss man sich auch mit den Feinheiten der Etikette auskennen, wie der folgende Artikel darzulegen versucht. Hierbei handelt es sich um einen Diskurs zu Fragen von Schülern, der seinerzeit zwischen Niteo von Illgeney im Grund und Lanzelind von Trenck am Rande des Hoftages geführt und niedergeschrieben wurde. Beide sind profunde Kenner der Etikette und zeigen uns gerade in ihrer Uneinigkeit zu einigen Punkten wie glatt das Parkett bei Hofe zuweilen sein kann.

Familienmitglieder

Schüler: Es ist uns wohlbekannt, dass Mitglieder der kaiserlichen und königlichen Familie mit kaiserliche respektive königliche Hoheit zu titulieren sind. Wir wissen auch aus dem "Mersinger Regularium", dass die Kinder von Grafen mit Euer Liebden tituliert werden. Wie aber verhält es sich mit den Kindern verstorbener Grafen oder gar deren Kindern? Wie mit einer Altgräfin wie Rimiona Paligan?

Ilgeney: Generell gilt die Regel, dass nahe Verwandte eines Lehensnehmers - sei es lebend oder verstorben - im Titel um eine Stufe herabgestuft werden. Kinder, Geschwister und Eltern eines Grafen sind also wie Barone mit Hochgeboren anzusprechen, solche von Baronen mit Wohlgeboren und so weiter. Für die Kinder von Grafen gilt da aber vorrangig die eben zitierte Ausnahme Liebden.

Trenck: Weiter gilt aber auch die Ausnahme, dass Gatten oder Gattinnen der gleiche Titel wenn auch ohne die gleichen Befugnisse zusteht, Gräfin Rumhilde von Luring ist also ebenfalls mit Hochwohlgeboren anzureden.

Ilgeney: Protokolarisch richtig wäre es aber, sollte ihr ritterliche Gatte vor ihr sterben, dass sie in den Status eines nahen Verwandten zurückfällt und nur noch mit Hochgeboren angeredet wird...

Trenck: ...was aber zutiefst unhöflich wäre und mir nicht über die Lippen käme. Im Falle der perricumer Altgräfin haben wir zusätzlich die besondere Situation, dass sie niemals mit einem Grafen verheiratet war, trotzdem und auch wegen ihrer langen Ära als Regentin an des Grafens statt, liegt man mit einem Hochwohlgeboren wohl nicht falsch.

Ilgeney: Das würde einen Zeremonienmeister aber in das protokolarische Dilemma führen, Rimiona auf Grund ihres Alters zum Beispiel noch vor der Gräfin Solaria von Eslamsgrund zu nennen - ein Affront würde ich meinen. Wichtig ist es auch hier nicht den Fehler zu begehen, Rimiona als kaiserliche Hoheit dem Kaiserhaus zuzuordnen. Dieser Titel war selbst damals, als sie Schwägerin des Kaisers war, unpassend. Nota bene! Sie war eben nicht Schwester einer Kaiserin im Sinne einer Lehensnehmerin, auch wenn der Volksmund dies ob Alaras Titel zu vermuten mochte.

Trenck: Wichtig ist es aber zu vermerken, dass entferntere Verwandte, also auch die Enkel eines amtierenden Grafen eigentlich ebensowenig von dessen Titel profitieren wie zum Beispiel sein Vetter es tun würde. Aber im ersten Fall macht man in der Regel die Ausnahme, dass sie solange sie noch am Hof des Großvaters weilen ebenfalls mit Liebden angesprochen werden. Ein weiser Graf gibt den Kindern oder Enkeln frühzeitig das eine oder andere Familiengut weiter oder verheiratet sie an eine Person von ordentlichem Stand.

Ilgeney: Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Entstehung der oben genannten Herabstufung: Wie der Heilige Kaiser Raul seinerzeit seinen Sohn Debrek bereits das Königreich zu Lebzeiten vermachte und ihm damit einen um eine Stufe niedrigeren Titel gab, so folgte ihm der Adel und es hat auch bis heute Tradition, das zumindest der Erbe einer Grafschaft eine Baronie aus Familienbesitz bekommt - auch um schonmal die Regierungsgeschäfte zu üben. Auch bei vielen alten Baronsgeschlechtern gibt es solche Erbjunkertümer.

Mehrere Titel

Schüler: Wenn nun einer Person mehrere Titel zustehen, in welcher Reihenfolge sind sie zu nennen, beziehungsweise welcher ist wegzulassen? Als Beispiel mag Barnhelm von Rabenmund dienen, dem als Markvogt der Kaisermark Hochwohlgeboren und als Mitglied der kaiserlichen Familie Kaiserliche Hoheit zusteht oder der damalige Schlunder Graf, Alriksmärker Burggraf und Kanzler Gerenhardt von Faldras.

Protokollarischer Rang

Schüler: Wenn nun mehrere Personen gleichen Ranges aufgezählt werden, welcher ist zuerst zu nennen? Nach Alter oder nach Dienstalter? Und wenn zweiteres, nur der Dienst in diesem Rang oder auch der in höheren oder niedrigeren? Welchen Einfluss hat die Erblichkeit des Titels und welchen weitere Titel, zum Beispiel kirchliche?