Garetien:Hagen II. von Güldenhall: Unterschied zwischen den Versionen
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702 BF -
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Dreizehnter Graf zu Schlund. Entgegen allen dunklen Prophezeiungen zeigte sich ''der dreizehnte Graf von Schlund aus der [[Garetien:Haus Güldenhall|goldenen Halle]]'' als fähiger Herrscher (obwohl man sich heute einig ist, dass die [[Garetien:Prophezeiung des Feuerdeuters|Prophezeiung des Feuerdeuters]] aus dem Jahr 472 BF anders zu deuten ist. Glücklicherweise stellte das Haus Güldenhall bis heute nur neun Grafen von und gilt als ausgestorben). | Dreizehnter Graf zu Schlund. Entgegen allen dunklen Prophezeiungen zeigte sich ''der dreizehnte Graf von Schlund aus der [[Garetien:Haus Güldenhall|goldenen Halle]]'' als fähiger Herrscher (obwohl man sich heute einig ist, dass die [[Garetien:Prophezeiung des Feuerdeuters|Prophezeiung des Feuerdeuters]] aus dem Jahr 472 BF anders zu deuten ist. Glücklicherweise stellte das Haus Güldenhall bis heute nur neun Grafen von und gilt als ausgestorben). | ||
Version vom 28. Mai 2013, 11:20 Uhr
Orden/Kirchen/Bünde
(keine)
Neueste Briefspieltexte:
(mit dieser Person gibt es leider noch keine Briefspieltexte)
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Stand und Lehen:
Stand:
Hochadel
Lehen:
Graf zu Schlund (738 BF-769 BF)
Daten:
Alter:
67 Jahre
Tsatag:
702 BF
Borontag:
769 BF
Familie:
Familie:
Eltern:
Briefspiel:
Ansprechpartner:
unbespielt
Graf zu Schlund
Dreizehnter Graf zu Schlund. Entgegen allen dunklen Prophezeiungen zeigte sich der dreizehnte Graf von Schlund aus der goldenen Halle als fähiger Herrscher (obwohl man sich heute einig ist, dass die Prophezeiung des Feuerdeuters aus dem Jahr 472 BF anders zu deuten ist. Glücklicherweise stellte das Haus Güldenhall bis heute nur neun Grafen von und gilt als ausgestorben).
Hagen II. söhnte die in den letzten zwei Jahrhunderten durch den dreifachen Wechsel des Grafengeschlechtes entstandenen schlunder Zwiste nach einer zweiwöchigen Sitzung des Rats von Schlund im Richtschluss auf dem Ruchinsberg weitgehend aus und benannte die Baronie Schlund in Baronie Ruchin um, die er dem Haus Ruchin auch wieder zum Lehen gab.