Geschichten:Die Rückkehr der Pfortensteiner - Fehdebrief: Unterschied zwischen den Versionen

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Fehdebeginn soll sein der fünfzehnte Tag des Efferdmondes im Jahre 1044 nach Bosparans Fall. Die Fehde soll gelten, bis wir der Ansicht sind, dass die im höchsten Maße beleidigenden Aussagen über die Familie Pfortenstein, welche durch [[Briefspieltext mit::Garetien:Lechmin von Erlenfall|Lechmin von Erlenfall]], Vögtin zu Dahlen, getätigt wurden, als gesühnt zu betrachten sind.
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|Titel=Fehdebrief
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|Reihe=Die Rückkehr der Pfortensteiner
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|Zusammenfassung=Die ritterliche Fehde wird offiziell erklärt.
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Aktuelle Version vom 1. Mai 2022, 17:42 Uhr

An Seine Wohlgeboren

Emmeran von Erlenfall
Junker zu Erlenfall
 
 
 
 
Hiermit erkläre ich, Rondradan Helmar von Pfortenstein, Junker zu Olbershag und Oberhaupt der Familie Pfortenstein, der Familie Erlenfall die Ritterliche Fehde.

Fehdebeginn soll sein der fünfzehnte Tag des Efferdmondes im Jahre 1044 nach Bosparans Fall. Die Fehde soll gelten, bis wir der Ansicht sind, dass die im höchsten Maße beleidigenden Aussagen über die Familie Pfortenstein, welche durch Lechmin von Erlenfall, Vögtin zu Dahlen, getätigt wurden, als gesühnt zu betrachten sind.

Von der Fehde ausgenommen sollen sein jene Besitzungen und Güter der Familien Erlenfall und Pfortenstein, welche sich in gräflichen, königlichen oder kaiserlichen Lehen befinden. Auf den Wegen und Straßen des Grafen, sowie der Königin und Kaiserin soll für die Fehdeparteien Reisefreiheit gelten.

Leib und Leben von unbewaffneten Untertanen, der Bauern, der Knechte und der Reisigen auf den Landen der Fehdeparteien sei zu schonen.
 
 
 
 
Gegeben am achtundzwanzigsten Tag des Rondramondes im Jahre 1044 nach Bosparans Fall auf Burg Pfortenstein