Stapelrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Stapelrecht erlaubt einer Stadt, von durchziehenden Kaufleuten zu verlangen, dass sie ihre Waren in der Stadt für einen bestimmten Zeitraum abladen, stapeln und anbieten. Dadurch sind diese gezwungen, in Konkurrenz zu anderen ihre Waren auch auf kleineren Märkten, als z.B. Gareth, feilzuhalten.
 
Das Stapelrecht erlaubt einer Stadt, von durchziehenden Kaufleuten zu verlangen, dass sie ihre Waren in der Stadt für einen bestimmten Zeitraum abladen, stapeln und anbieten. Dadurch sind diese gezwungen, in Konkurrenz zu anderen ihre Waren auch auf kleineren Märkten, als z.B. Gareth, feilzuhalten.
  
Das Stapelrecht wird nur an ausgewählte Städte - meist reichsfreie Städte - durch den Kaiser verliehen, verspricht es doch einen wirtschaftlichen Aufschwung. Die Durchsetzung obliegt den jeweiligen Städten, was diesen jedoch meist nur wenig Probleme bereitet, führen doch oft die Straßen unmittelbar durch sie hindurch, so dass dem Händler ein Umfahren meist nicht möglich ist.
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Das Stapelrecht wird vom Kaiser meist an reichsfreie Städte verliehen und verspricht erheblichen wirtschaftlichen Aufschwung. Die Durchsetzung obliegt den jeweiligen Städten, was diesen jedoch meist nur wenig Probleme bereitet, führen doch oft die Straßen unmittelbar durch sie hindurch, so dass dem Händler ein Umfahren meist nicht möglich ist.
  
Das Stapeln der Waren umfasst meist einen Zeitraum von wenigsten zwei Tagen, was bei leicht verderblichen Waren oft zu erheblichen Gewinneinbußen führt.
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Das Stapeln der Waren umfasst üblicherweise einen Zeitraum von wenigsten zwei Tagen, was bei leicht verderblichen Waren oft zu erheblichen Gewinneinbußen führt, die deshalb wiederum bisweilen vom Stapelrecht befreit sind. Ferdoker Rüben beispielsweise müssenm in Luring nicht gestapelt werden.
  
Die [[Phex-Kirche|Phexkirche]] missbilligt diese Art von Handelserschwernissen offen, so dass das begehrte Privileg durch den Kaiser nur noch selten vergeben werden wird.
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Die [[Phex-Kirche]] missbilligt diese Art von Handelserschwernissen offen, weil es den gerechten Wettbewerb verzerrt.
  
  
Städte mit Stapelrecht
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'''Städte mit Stapelrecht
  
*[[Luring (Stadt)|Luring]]
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*[[Garetien:Reichsstadt Eslamsgrund|Reichsstadt Eslamsgrund]]
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*[[Garetien:Reichsstadt Hartsteen|Reichsstadt Hartsteen]]
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*[[Garetien:Reichsstadt Luring|Reichsstadt Luring]]
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*[[Perricum:Stadt Wasserburg|Stadt Wasserburg]]
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*[[Greifenfurt:Reichsstadt Greifenfurt|Reichsstadt Greifenfurt]]
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*früher auch [[Garetien:Königsstadt Puleth|Reichsstadt Puleth]]
  
 
[[Kategorie:Recht und Gesetz]]
 
[[Kategorie:Recht und Gesetz]]

Aktuelle Version vom 24. Januar 2014, 21:12 Uhr

Das Stapelrecht erlaubt einer Stadt, von durchziehenden Kaufleuten zu verlangen, dass sie ihre Waren in der Stadt für einen bestimmten Zeitraum abladen, stapeln und anbieten. Dadurch sind diese gezwungen, in Konkurrenz zu anderen ihre Waren auch auf kleineren Märkten, als z.B. Gareth, feilzuhalten.

Das Stapelrecht wird vom Kaiser meist an reichsfreie Städte verliehen und verspricht erheblichen wirtschaftlichen Aufschwung. Die Durchsetzung obliegt den jeweiligen Städten, was diesen jedoch meist nur wenig Probleme bereitet, führen doch oft die Straßen unmittelbar durch sie hindurch, so dass dem Händler ein Umfahren meist nicht möglich ist.

Das Stapeln der Waren umfasst üblicherweise einen Zeitraum von wenigsten zwei Tagen, was bei leicht verderblichen Waren oft zu erheblichen Gewinneinbußen führt, die deshalb wiederum bisweilen vom Stapelrecht befreit sind. Ferdoker Rüben beispielsweise müssenm in Luring nicht gestapelt werden.

Die Phex-Kirche missbilligt diese Art von Handelserschwernissen offen, weil es den gerechten Wettbewerb verzerrt.


Städte mit Stapelrecht