Stapelrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 12. August 2007, 09:21 Uhr

Das Stapelrecht erlaubt einer Stadt, von durchziehenden Kaufleuten zu verlangen, dass sie ihre Waren in der Stadt für einen bestimmten Zeitraum abladen, stapeln und anbieten. Dadurch sind diese gezwungen, in Konkurrenz zu anderen ihre Waren auch auf kleineren Märkten, als z.B. Gareth, feilzuhalten.

Das Stapelrecht wird nur an ausgewählte Städte - meist reichsfreie Städte - durch den Kaiser verliehen, verspricht es doch einen wirtschaftlichen Aufschwung. Die Durchsetzung obliegt den jeweiligen Städten, was diesen jedoch meist nur wenig Probleme bereitet, führen doch oft die Straßen unmittelbar durch sie hindurch, so dass dem Händler ein Umfahren meist nicht möglich ist.

Das Stapeln der Waren umfasst meist einen Zeitraum von wenigsten zwei Tagen, was bei leicht verderblichen Waren oft zu erheblichen Gewinneinbußen führt.

Die Phexkirche missbilligt diese Art von Handelserschwernissen offen, so dass das begehrte Privileg durch den Kaiser nur noch selten vergeben werden wird.


Städte mit Stapelrecht