Geschichten:Staatsrätin Alwene hätte es gern etwas kleiner

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Die Zwölfe allen Rechtschaffenen zum Gruße, Praios allenthalben vor!

Alwene von Gareth,
auf des guten Königs Brin von Gareth Geheiß Staatsrätin des Königreiches Garetien und durch Gnade der Götter Baronin zu Hartsteen.

dem edelgeborenen Stadtmeister
Forlopp von Ballrath zu Eslamsgrunde


Euer Wohlgeboren,

gewiß, Ihr habt recht, daß in Zeithen wie diesen es wunder nimmt und abirren muß, wenn sich Nachbarn streiten um ein er kleinen Scholle willen, so doch zur gleichen Zeit ganze Grafschaften von einem finsteren Feinde erstritten werden. Es ist nicht recht, daß Ihr Euch mit dem hochgeborenen Herrn von Illgeney im Grunde über das Gatter der Koppel streitet, derweil der Wolf Euch die Schafe auf der anderen Seite der Koppel reißt!

Allein, es scheint mir, daß Grundtsätzliches dieweyl noch zu klären ist, als bis Garetien sich sammeln möge, dem Schwarzen Schrecken zu trotzen. Alsdann, Stadtmeister:

Löblich ist's, daß Ihr dem Dunkelsinn zu trotzen und den Al'Anfanern und Liebfeldern zur beßren Lehre eine Stätte des Wissens einrichten wollet, einer Universalschule gleich, wie sie sich ja annoch nur in Methumis und Al'Anfa findet! Löblich ist's, doch auch recht theuer, wie ich meine? Nun, so möget doch bitte einmal vorrechnen, wie Ihr die Gebäud' allamt errichten wollet mit Eurem Stadtsäckel, wie Ihr die Bücher und Schriften erwerben wollet und freilich, wie die Magistri und Magistrae bezahlen? Rechnet doch bitte einmal ganz fein durch - cum grano salis -, damit auch die Krone wisset, wofür die Reychsstadt Eslamsgrund ihr Gold vergibt. Wenn Ihr freilich Geldes genug habet, um eine Universalschule zu errichten, so gebet doch einmal vorab die Hälfte dessen dem Königreiche, damit es sich der Schwazren Schrecken erwehre und Söldlinge anwerbe!

Ein jeder aber, den es gelüstet, sich im Garethischen Lande iuristisch zu bilden, und der das nötige Vermögen besitzt, der mag sich an die Schüler des Rechtsseminar zum Greifen, ehedem Beilunk, derweil geschlossen - wenden oder aber an das Rechtsseminar zu Ragath, zufürderst aber an die Königlich Garethische Kantzeleischule zu Gareth daselbst.

Doch ein Haus für die Heyl- und Heimatkunde zu erbauen, scheint mir annoch möglich zu sein in Eurer Stadt, wofür Ihr die andere Hälfte des Geldes verwenden wollet, so denn vor oder nach dem Halbieren satt vorhanden! Dann wird auch gewiß die hochwohlgeborene Efferdane von Ehrenstein, Älteres Haus, Gräfin zu Eslamsgrund, Kronanwältin des Reyches, Exzellenz, Euch unterstützen und auch gewiß einen Magister zur Leytung des Hauses bestimmen und Euch auch gewiß in ihrer Gemarck bauen lassen.

Was nun aber die Marck betrifft: Die Stadt Eslamsgrund hat seyt ihrer Erhebung in den Stand einer reichsfreien Stadt in der Friedegerichtsbarkeit Gareths gewiß mehr Grund als bis zur alten Stadtmauer. Ihr wißt gewiß, Stadtmeister, denn Ihr seit weise und erfahren, und saget dies folgende auch weiter dem Vogte zu Eslamsgrund, daß - laut Garether Pamphlet 397 v. Hal und vor allem der Eslamidischen Handfeste, die im Jahre 2 Eslam angefügt wurde - „eine freye stadt in irem stadtfryde recht undt anspruch habe ouf den ambitus civitatis, der ouch geheyzzen markraite oder muntat oder weychbild. In der markraite gelte der marcktfryde“ etc. etc. Es bedarf also keineswegs der Zustimmung des hochgeborenen Vogtes der gräflichen Lande Eslamsgrund, wenn Ihr die Mauer erweitern wollt, solange ihr innerhalb der Markraite bleibt, die allenthalben laut Eslamidischer Handfeste eine Meile vom Tore der Stadt reicht. Verweiset den hochgeborenen Vogt im Nothfalle auf das Friedegerichtsbuch von Gareth, in der auch die Rechte der Reychsstadt Eslamsgrund eingetragen sind. Wollet aber die Muntat erweitern, so müsset Euch mit hochwohlgeborener Gräfin besprechen sowie der garethischen Krone und das Wachsen der Stadtbevölkerung anzeigen bei der Garether Reichskanzlei.

Gegeben zu Gareth der Mauerkönigin am elften Tage des Firun im sechsundzwanzigsten Jahre der Herrschaft unseres guten Herren Hal als Kaiser des Reiches, wohl aber im sechzehnten Jahre der Herrschaft unseres braven Herren Brin als König von Garetien.

Für Praios, König und Garetien!