Geschichten:Der Streit zwischen Greifenfurt und Garetien - Bekanntmachung zur Wacht am Finsterkamm

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Bekanntmachung

Im Namen der goettlichen Zwoelfe, Praios allenthalben vor!

Auf Geheiß der erlauchten Markgraefin Irmenella von Wertlingen durch ihren bestallten Kaemmerer, den Edlen Hilgert von Finsterkamm geben wir hiermit allen Lehnsträgern der Markgrafschaft Greifenfurt kund und zu wissen:

Nachdem die letzten Götterläufe eine Befriedung der Lande mit sich brachten, droht der Markgrafschaft nun eine Gefahr die, obwohl weit weniger sichtbar, unser geliebtes Land doch bis in seine Grundfesten bedroht. Die hohen Belastungen, die der Markgräflichen Kasse durch fortwährende Rüstungsausgaben entstehen, durch die Befestigung der Paßstraßen auf Greifenhorster Gebiet noch verstärkt, und die zusätzlichen Kosten, die die Erhebung der Landwehrbanner und die Ausbildung derselben mit sich bringen, stehen in keinem Verhältnis zu den Abgaben der Markgräflichen Güter, Besitzungen, wie aus den Leistungen der Edlen. Auch die Finanzierung der "Wacht am Finsterkamm" hat die markgräflichen Finanzen in weit höherem Maße geschwächt, als dies noch zu Anfang diesen Götterlaufes zu befürchten stand. Ja, es hat überhaupt nur ein einziger Edler in diesem Götterlauf eine befriedigende Aufstellung seiner Kosten und seiner Leistungen der Markgräflichen Kasse eingereicht.

Um eine befriedigende Deckung der Finanzen der Markgrafschaft zu erreichen, hat die Markgräfin, unterstützt durch die Magistratur der Mark Greifenfurt, den Kämmerer der Mark beauftragt folgende Beschlüsse zu erlassen:

1. Es wird rückwirkend zum Beginn diesen Götterlaufes ein weiteres Manngeld erhoben, welches noch in diesem Mond in voller Höhe von den Verwesern der Kämmerei eingefordert werden wird.

2. Um die Erträge aus der Landwirtschaft und somit die daraus erfolgenden Abgaben nicht zu gefährden, werden den Bauern die lehnsherrlichen Fronleistungen erlassen. Stattdessen werden für Landwehrübungen eingesetzt.

3. Die Flüchtlinge aus Tobrien werden, so weit dies nicht geschehen ist, von diesem Tage an den Einwohnern der Markgrafschaft mit allen Rechten und Pflichten gleichgestellt. Die jeweiligen Territorialherren haben für jeden tobrischen Flüchtling, der sich auf ihrem Land ansässig ist, das Manngeld zu stellen. Jene haben fuerderhin fuer Greifenfurter zu gelten und sind auch in diesem Sinne zu behandeln. Ergo machen wir darauf aufmerksam, dass es itzund in Greifenfurt keine tobrischen Flüchtlinge mehr gibt.

4. Alle Schon- und Wegegelder werden auf Jahr und Tag requiriert, dies gilt auch für Brücken- und Handelszölle.

Gegeben zu Greifenfurt der Stadt am 7. Tage des Mondes Tsa im dreissigsten Goetterlaufe des verschollenen Kaisers Hal, wohl aber im dreizehnten Regierungsjahr Ihrer Erlaucht. Es recognoszieren die Meisterin der Mark Faduhenna von Gluckenhagen und Reichsvogt Rank von Parsenburg.

Mit uns die Goetter!

Hilgert von Finsterkamm, Kämmerer der Mark