Garetien:Magistrat der Reichsstadt Hartsteen

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Allgemeines

Seit der mit dem Amtsantritt des Ratsmeisters Ludemar von Schroeckh geänderten Ratsverfassung 1041 BF besteht der Magistrat der Reichsstadt Hartsteen aus elf jährlich vom Hartsteener Bürgervolk gewählten Ratsleuten. Fünf dieser Ratssitze stehen dabei den Zünften und sechs den Gilden zu. Während die meisten Ratsmitglieder ihr Amt selten länger als ein Jahr am Stück ausüben, gehen einige Sitze schon fast traditionell an die reichsten und ehrbarsten Familien der Stadt wie den Quandts, Grebelsteens, Klausentrifts und Quintians.

Die Praetoren der örtlichen Tempel dürfen ebenfalls an den Sitzungen des Magistrats teilnehmen und sich zu den verhandelten Themen äußern, verfügen jedoch über keine Stimmrechte.

Diesen Ratsleuten steht der von der Kaiserin eingesetzte Ratsmeister vor, der mit ihnen die Regierung und Verwaltung der Reichsstadt Hartsteen bildet. Gegen Beschlüsse der Ratsmitglieder steht dem Ratsmeister als Vertreter der Kaiserkrone ein Vetorecht zu.

Einzelne Ratsmitglieder übernehmen besondere Aufgaben in der Verwaltung der Reichsstadt; Positionen, die mit noch mehr Verantwortung aber auch Prestige verbunden sind. Bei diesen Ämtern handelt es sich um:

  • Kämmerer
  • Marktherr
  • Eichmeister
  • Gastherr
  • Waffenherr
  • Siechenherr

Einige Ratsmitglieder

Die Vertreter des Klerus im Magistrat

Ehemalige Ratsmeister

Ehemalige Ratsmitglieder