Benutzer:Lichtbote/Briefspiel
Ritterbund
Alriksritter
Bund der wahren Ritter in Angedenken des tugendhaften Kaiser Alriks genannt Alriksritter
"Der Bund der wahren Ritter in Angedenken des tugendhaften Kaiser Alriks sieht sich in Tradition des Reychsforster Bundes, deren Mitglieder sich für ritterliche Tugenden und Reich eingesetzt haben, bis über das höchstmöglich scheinende Maß hinaus, mit Leib und Leben."
Regeln zur Mitgliedschaft und Ordnung des Ritterbundes
Ad Primum der Ritterschlag muss erlangt sein nach einer ausreichenden Knappschaft
Ad Secundum ein Anwärter muss Mitglied einer Familie des Adels zu sein, deren Adelsprivileg mindestens in der 6. Generation vorliegt
Ad Tertiam ein Anwärter und Mitglied muss eine an den Tugenden der Ritterlichkeit ausgerichtete Lebensführung nach Vorbild des großen Kaisers Alrik vorweisen können
Ad Quartam Mitglieder des Garetischen Bundes der wahren Ritter in Angedenken des tugendhaften Kaiser Alriks sind dazu verpflichtet für die Ordnung und die Stabilität des Königreichs Garetien und auch des großen Mittelreiches unter der Raulskrone einzutreten.
Ad Quintam zur Aufnahme in den Ritterbund bedarf es eines Fürsprecher im Bund, der die Aufnahme des Neumitglieds unterstützt.
Ad Sextam Fehden sollen ausschließlich in Zweikämpfen gefochten werden. Einen Unschuldigen, das heißt in Exemplum die dem Schutz eines Fehdegegners Unterstellten, für die eigene Ehre bluten zu lassen um ihm zu schaden, verstößt in den Augen des Ritterbundes gegen die Gebote der Ritterlichkeit
Ad Septam eine Verfehlung der Rittertugend eines Bundesmitgliedes kann durch die Versammlung und die Mehrheit der Mitglieder des Ritterbundes erklärt werden und kann nur durch eine ritterliche Queste erledigt werden. Sollte diese Queste verweigert werden oder ihr Ergebnis als erfolglos gewertet werden so wird das Mitglied aus dem Ritterbund ausgeschlossen.
Ad Octavam der Primus inter pares ist der Vertreter des Bundes nach außen und sein nominelles Oberhaupt zu zeremoniellen und offiziellen Anlässen. Er oder sie wird auf Lebenszeit gewählt oder bis der Primus inter pares freiwillig von diesem Titel zurücktritt. Erster Primus inter pares des Ritterbundes ist Felan Rondrik von Schallenberg-Streitzig.
Mögliche Mitglieder im Ritterbund sind ohne eine gesonderte Herausstellung von Ämtern und Würden in buchstäblicher Reihenfolge des Namens:
Balian von Ibelstein Berndrich von Katterquell Wolfhardt von Krolock Iralda von Ochs Leuward von Schallenberg Wulfger von Schallenberg Felan von Schallenberg-Streitzig Ulfwin von Schallenberg-Zoltheim Malvina Cella von Schroeckh Perainalf von Schroeckh-Wulfensteyr Haldan von Stolzenfurt Herbald von Wertesteg
Ritterbund
12.Boron 1034 BF, Burg Aldengrund, Baronie Puleth
Im Kamin des herrschaftlichen Studierzimmers auf Burg Aldengrund prasselte ein orderndes Feuer, das den Raum gemeinsam mit zwei Kerzenständern auf dem Arbeitstisch des Barons erhellte. Mehrere Pergamente lagen dort, unsauber mit Worten, Namen halben und ganzen Sätzen kreuz und quer beschrieben, garniert mit Tintenklecksen. Ebenso mit Tinte befleckt waren die Hände Felan von Schallenberg-Streitzigs, der dort am Tische saß und dessen Augen nicht nur wegen des Feuerscheins fiebrig glänzten. Felan hatte gerade erst eine Erkältung auskuriert. Das hieß, eigentlich hätte man ihn, wenn es nach seiner Mutter gegangen wäre, auch noch weiterhin im Bett gefesselt.
Familienplanung
nach Bärenauer Vorbild:
- Rondrik Ulfried (*1033 BF)
- Emer Hesine (*1034 BF)
- Rainmund Nadrian (*1035 BF)
- Tsatalia Jalga (*1036 BF)
- Phexiane Ardare (*1037 BF)
- Halwin Praiodan (*1038 BF)