Politik

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Politisches System Gross-Garetiens.png

Das politische System Garetiens ist sowohl mit dem seiner beiden ehemaligen Markgrafschaften als auch mit dem des Raulschen Reiches eng verwoben, da der garetische König in der Regel gleichzeitig der Kaiser oder zumindest dessen Thronfolger ist.

Auch wenn die beiden Markgrafschaften formal unabhängige Provinzen des Kaiserreiches sind, ist dieser Zustand eine gegenwärtige Momentaufnahme, die keine Generation Bestand hat. Sie sind - wie sich letztlich zu Auenwacht zeigte - auch als kleine ehemalige Grafschaften über die "Großes Kabinett" genannte Adelsversammlung in der Lage, die garetische Politik mitzubestimmen. Umgekehrt ist durch die historisch enge und nicht endgültig gekappte Bindung die Politik der beiden Markgrafschaften von der Garetiens nicht unabhängig.

Mit der Kaiserkrönung Rohajas I. am 1. Praios 1029 BF gingen einige wichtige Reformen des Reiches einher. Diese wurden in der Ochsenbluter Urkunde festgehalten. Die Ochsenbluter Reformen sind der jüngste Teil einer Reihe von Reformen, die seit Anbeginn des Mittelreiches das Reich konstituieren, neustrukturierten und den Erfordernissen der Herrscher und der Zeitläufte anpassten. Eine der wohl bedeutendsten territorialen Veränderungen war die Schaffung der Markgrafschft Perricum durch Verschmelzung der bisherigen (Edel-)Grafschaft gleichen Namens mit einigen einst darpatischen Baronien nördlich des Darpats.

Königliche Ämter

Da die Person der Krone nicht allgenegwärtig sein kann, werden Teil der Macht, der Aufgaben und Pflichten des Herrschers auf würdige Personen übertragen. In der Regel werden diese königlichen Ämter von der Königin selbst ernannt, allerdings kann das Große Kabinett der Königin Ämter zur Bestätigung vorschlagen, wie zuletzt zu Auenwacht geschehen. Es gibt einige traditionelle und eher zeremonielle Ämter am Hofe, wie zum Beispiel das der Königlichen Brotmeisterin, die für die Versorgung des Hofes zuständig ist, aber auch einige, die aktiv auf die Politik Einfluss nehmen:

Das einflussreichste Amt ist das des Königlichen Cantzlers (zeitweilig "Staatsrat" genannt), der dem Zedernkabinett vorsteht und zusätzlich an der Königin statt die Kronvögte ernennt sowie die Wahl der Stadtmeister der Kronstädte bestätigt. Der Cantzler ist direkter Stellvertreter der Krone und führt das königliche Siegel. Er besitzt unbeschränkten Zugang zum Herrscher und ist Teil seines Hofes. Konflikte ergeben sich stets aus der Verwaltungsteilung der königlichen Schatulle, für die der Kämmerer des Königreiches zuständig ist, der aber in Personalunion auch das königliche Allod verwaltet.

Der Königliche Marschall wird auf Zeit ernannt und hat den Oberbefehl über die garetischen Truppen. Im Falle des zu Auenwacht gekürten Marschalls damit auch über die Truppen Greifenfurts und Perricums, was aber eine Ausnahme darstellt. In Zeiten, da es keinen Marschall gibt, sind die Obristen der königlichen Regimenter der Krone direkt unterworfen und hier dem Cantzler. Ein Ehrenamt ist das des königlichen Bannerträgers, der dem Heer voranziehen darf und Teil des königlichen Hofes ist.

Wenn auch nicht direkt in die Politik eingebunden, ist der Königliche Halsmeister noch erwähnenswert. Er trägt Totentanz, das Richtschwert des Königreiches, mit dem Urteile des Gerichts zu Meilersgrund gegen den Niederadel vollstreckt werden.

Untergeordnete Ämter und dem Zedernkabinett berichtspflichtig sind die des königliche Wägevogtes, der die Schritt- und Steinprüfungen auf den königlich privilegierten Märkten vornimmt, und der Oberzollmeister, der Maut und Wegezölle auf den Kronstraßen einnimmt. Diesem stehen hierfür die königlichen Zöllner und zwei Lanzen Berittene zur Verfügung. Das königliche Zollamt wurde im jahr des Feuers zerstört.

Zedernkabinett

Dem Zedernkabinett, das die politische Verwaltung des Reiches repräsentiert, gehören neben dem Cantzler die Burg- und Pfalzgrafen der Kaisermark an sowie die beiden Barone von Vierok und Retogau. Bis auf die letzten beiden sind diese alle vom Kaiser, dass heißt vom Reichserzkanzler, eingesetzt und Vasallen des ebenfalls von diesem eingesetzten Markvogtes. Durch dieses historisch gewachsene Konstrukt ist des dem Kaiser möglich, seinen Thronerben als König Garetiens immer noch weitestgehend zu kontrollieren, während dieser das Regierungsgeschäft erlernt, da der Markvogt als mächtigster Vasall im Königreich der Kaiserkrone folgt.

Neben Belangen der aktiven Politik entscheidet das Zedernkabinett auch noch über die Besetzung des Gerichts zu Meilersgrund.

Pikanterweise ist der Reichserzkanzler momentan selbst als Burggraf Teil des Zedernkabinetts.

Großes Kabinett

„Wenn nun die Mehrheit unserer Grafen zu Gareth, Hartsteen, Reichsforst, Greifenfurt, Perricum, Schlund, Waldstein und Eslamsgrund zum Rat ruft, so soll das Große Kabinett auf Schloss Auenwacht tagen. Und nach fünf Tagen soll mir der Sieger der Kabinettstjoste den Ratschluss meiner Vasallen übermitteln.“ (aus einer Bulle König Bodars II)

Nach altem Recht kann die Mehrheit der (Mark-)Grafen Garetiens, Greifenfurts und Perricums das große Kabinett einberufen, wie zuletzt zu Auenwacht geschehen. Das große Kabinett ist eine Versammlung der Stände (also des kompletten Adels) der drei Provinzen sowie der Abgesandten der Reichs- und Kronstädte sowie der Zwölfgöttlichen Kirchen und ihrer Tempel und Klöster.

Nach mehreren Tagen der Verhandlung darf der Sieger der zeitgleich stattfindenden Kabinettstjoste der Königin die politischen Vorschläge der Versammlung zu Bestätigung unterbreiten, die insbesondere auch Kandidaten für königliche Ämter umfasst.

Nur in seltenen Fällen schaffen die Grafen eine Mehrheit für eine solche Versammlung zu organisieren, deren Ergebnisse dann auch schwer zu kontrollieren sind.

Reichsvögte, Burg- und Pfalzgrafen

Die direkt vom Kaiserhaus eingesetzten Reichsvögte, Burg- und Pfalzgrafen sind auf der einen Seite wichtige Einnahmequelle und Hausmacht der Krone, auf der anderen Seite aber auch der Arm des Kaisers in die Politik der Provinzen.

Ernannt vom Reichserzkanzler sind sie zumeist ein Spiegel des aktuellen Auf und Abs im Machtspiel der großen Häuser des Reiches, die dadurch ebenfalls in der Politik der Provinzen mitmischen.

Kronvögte

Die Kronvögte werden vom Cantzler ernannt und sind somit dessen Arm und Ohr in den Grafschaften. Sie sind seit einigen Jahren auch als Concilium Königlicher Vögte organisiert, wenn auch erst der aktuelle Cantzler sich dieser Gruppierung direkt bedient.

Kron- und Reichsstädte

Die Bürger der Reichs- und Kronstädte verwalten sich weitestgehend selbst und haben die Grundherrschaft abgestreift. Sie haben eine eigene Gerichtsbarkeit und wählen - je nach individuellem Stadtrecht - einen Bürger- oder Stadtmeister, der von der jeweiligen Krone bestätigt werden muss.

Die Truppen dieser wenigen, aber einflussreichen Städte folgen zwar Grafenbannern, die Städte zahlen aber den Zehnt nicht an den Grafen sondern folgen direkt eben der Krone, von der die Stadtfreiheit gewährt wurde: Reichsstädte dem Kaiser, Kronstädte dem König.

De facto sind die meisten Reichs- oder Kronstädte Garetiens zugleich Hauptstädte der jeweiligen Grafschaften, weshalb Herrschaftskonflikte unvermeidlich sind.

Gericht zu Meilersgrund

Das Gericht zu Meilersgrund spricht Recht im Namen der Krone Garetiens, wenn die lokale Gerichtsbarkeit nicht ausreicht. Durch die Ochsenbluter Urkunde haben die Barone die Halsgerichtsbarkeit zurückgewonnen, so dass Meilersgrund nun nur noch bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten und bei der Aburteilung des Hochadels tätig wird.

Stellen die Richter zu Meilersgrund fest, dass sie nicht von ausreichendem protokollarischem Rang sind, oder die Streitigkeiten über die Grenzen Garetiens hinausgehenen, beauftragen sie das Reichsgericht.

Da bei bedeutenden Prozessen (wie zum Beispiel dereinst gegen das Grafenhaus Faldras) sicherzustellen ist, dass mindestens ein Richter im gleichen oder höheren Adelsrang ist, steht traditionell der Garether Markvogt dem Gericht vor, dem die Burggrafen als Schöffen angehören. In der Praxis ist das Gericht durch bestellte Gerichstadvokaten besetzt, die zum Teil vom Zedernkabinett ernannt werden und zum Teil als Landrichter der Grafschaften (inklusive der Markgrafschaften!) dem Gericht angehören. Bei der Vollstreckung muss das Gericht eventuell auf die Dienste des Reichsrichtschwertes und dessen Träger zurückgreifen, wenn der Verurteilte zu hohen Rang besitzt.

Heerfolge

Nominell hat der Königliche Marschall den Oberbefehl über alle gräflichen Hauptleute Garetiens, Greifenfurts und Perricums, sowie den Oberst der Kaiserlich-Königlichen Regimenter, der aber vom Reichserzmarschall eingesetzt wird.

Die Hauptleute wiederum werden von ihren jeweiligen (Mark-)Grafen benannt und folgen deshalb in der Regel jeweils auch einer eigenen Agenda. Sie führen die Barone und deren Truppen sowie direkt die Landwehrbanner.

Mächtegruppen

Einen wesentlichen Einfluss auf die Geschicke des Königreichs nehmen mächtige gesellschaftliche Gruppen: der Adel (hier vor allem die Grafen), die Kirchen und die Händler. Nicht zu unterschätzen ist die Macht der Stadt Gareth, die vom Rat der Helden regiert wird und königliche und kaiserliche Protektion genießt. Ebenfalls nicht zu unterschätzen ist der garetische Marschall Ugo von Mühlingen, der nicht eigentlich ein politisches Amt bekleidet, aber mit seinen Reitern des Regimentes "Goldene Lanze", die ihm treu ergeben sind, die einzige nennenswerte Streitmacht im Land unterhält.

  • Überblick über die Mächtegruppen in Garetien und Perricum
  • Der Adel: mächtige und weniger mächtige Herrscher über die Regionen des Landes; geprägt von alten Traditionen und Standesbewusstsein
  • Die Geweihtenschaft: einflussreiche Persönlichkeiten der zwölfgöttlichen Kirchen; besitzender Klerus; religiöse Gruppierungen; einzelne Persönlichkeiten anderer Glaubensgemeinschaften; Orden
  • Bewaffnete Haufen: namhafte kämpfende Truppen in Garetien, auch aus der Vergangenheit; Garderegimenter und Schlachtengewinner von gestern und heute - vielleicht auch von morgen.
  • Bünde & Banden: Vereinigungen von Rechtschaffenen auf der einen, Gesetzlosen auf der anderen Seite; Räuberbanden; Wegelagerer.
  • Verfemte, Ausgestoßene und gesellschaftlich Isolierte: Barden, Tagelöhner, Gaukler, Zahori, Schelme, Landflüchtige etc.
  • Der Handel: mächtige Handelsherren Garetiens und Gareths, Compagnien, Handelsinitiativen, kommerzielle Geheimnisse und Vorhaben; Abhängigkeitsbeziehungen politischer und wirtschaftlicher "Macht"-Haber.
  • Bösewichte: einflussreiche Einzelbösewichte; Intriganten; Graue Eminenzen; "Endgegner"
  • Magier und Magiebegabte: Hexen, Geoden, Magier und andere Zauberkundige; Akademien

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