Politik: Unterschied zwischen den Versionen

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Auch wenn die beiden Markgrafschaften formal unabhängige Provinzen des Kaiserreiches sind, sind sie doch - wie sich letztlich zu Auenwacht zeigte - über die "Großes Kabinett" genannte Adelsversammlung in der Lage, die garetische Politik mitzubestimmen. Umgekehrt ist durch die traditionell enge Bindung die Politik der beiden Markgrafschaften von der Garetiens niht vollständig unabhängig.
 
Auch wenn die beiden Markgrafschaften formal unabhängige Provinzen des Kaiserreiches sind, sind sie doch - wie sich letztlich zu Auenwacht zeigte - über die "Großes Kabinett" genannte Adelsversammlung in der Lage, die garetische Politik mitzubestimmen. Umgekehrt ist durch die traditionell enge Bindung die Politik der beiden Markgrafschaften von der Garetiens niht vollständig unabhängig.
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Mit der Kaiserkrönung [[Rohaja von Gareth|Rohajas I.]] am 1. Praios 1029 BF gingen einige wichtige Reformen des Reiches einher. Diese wurden in der [[Ochsenbluter Urkunde]] festgehalten. Die Ochsenbluter Reformen sind der bisherige Abschluss einer Reihe von [[Reformen]], die seit Anbeginn des Mittelreiches das Reich neustrukturierten und den Erfordernissen der Herrscher und der Zeitläufe anpassten. Eine der wohl bedeutendsten Veränderungen war die Schaffung der Mgft. Perricum durch Verschmelzung der bisherigen Edelgrafschaft gleichen Namens mit einigen einst darpatischen Baronien nördlich des Darpats.
  
 
==Königliche Ämter==
 
==Königliche Ämter==

Version vom 30. September 2015, 12:17 Uhr

Politisches System Gross-Garetiens.png

Das politische System Garetiens ist sowohl mit dem seiner beiden ehemaligen Markgrafschaften als auch mit dem des Raulschen Reiches eng verwoben, da der garetische König in der Regel gleichzeitig der Kaiser oder zumindest dessen Thronfolger ist.

Auch wenn die beiden Markgrafschaften formal unabhängige Provinzen des Kaiserreiches sind, sind sie doch - wie sich letztlich zu Auenwacht zeigte - über die "Großes Kabinett" genannte Adelsversammlung in der Lage, die garetische Politik mitzubestimmen. Umgekehrt ist durch die traditionell enge Bindung die Politik der beiden Markgrafschaften von der Garetiens niht vollständig unabhängig.

Mit der Kaiserkrönung Rohajas I. am 1. Praios 1029 BF gingen einige wichtige Reformen des Reiches einher. Diese wurden in der Ochsenbluter Urkunde festgehalten. Die Ochsenbluter Reformen sind der bisherige Abschluss einer Reihe von Reformen, die seit Anbeginn des Mittelreiches das Reich neustrukturierten und den Erfordernissen der Herrscher und der Zeitläufe anpassten. Eine der wohl bedeutendsten Veränderungen war die Schaffung der Mgft. Perricum durch Verschmelzung der bisherigen Edelgrafschaft gleichen Namens mit einigen einst darpatischen Baronien nördlich des Darpats.

Königliche Ämter

In der Regel werden die königlichen Ämter von der Königin selbst ernannt, allerdings kann das Große Kabinett der Königin Ämter zur Bestätigung vorschlagen, wie zuletzt zu Auenwacht geschehen. Es gibt einige traditionelle und eher zeremonielle Ämter am Hofe, wie zum Beispiel das der Königlichen Brotmeisterin, aber auch einige, die aktiv auf die Politik Einfluss nehmen:

Das einflussreichste Amt ist das des Königlichen Cantzlers, der das Zedernkabinett leitet und zusätzlich an der Königin statt die Kronvögte ernennt sowie die Wahl der Stadtmeister der Kronstädte bestätigt.

Der Königliche Marschall wird auf Zeit ernannt und hat den Oberbefehl über die Garetischen Truppen. Im Falle des zu Auenwacht gekürten Marschalls damit auch über die Truppen Greifenfurts und Perricums, was aber eine Ausnahme darstellen dürfte.

Wenn auch nicht direkt in die Politik eingebunden, ist der Königliche Halsmeister noch erwähnenswert. Er trägt Totentanz, das Richtschwert des Königreiches, mit dem Urteile des Gerichts zu Meilersgrund gegen den Niederadel vollstreckt werden.

Zedernkabinett

Dem Zedernkabinett, das die politische Verwaltung des Reiches repräsentiert, gehören neben dem Cantzler die Reichsvögte, Burg- und Pfalzgrafen der Kaisermark an, sowie die beiden Barone von Vierok und Retogau. Bis auf die letzten beiden sind diese alle vom Kaiser, dass heißt vom Reichserzkanzler, eingesetzt und Vasallen des ebenfalls von diesem eingesetzten Markvogtes. Durch dieses Konstrukt kann der Kaiser seiner Thronerben als König Garetiens immer noch weitestgehend kontrollieren, während dieser das Regierungsgeschäft erlernt.

Neben der aktiven Politik entscheidet das Zedernkabinett auch noch über die Besetzung des Gerichts zu Meilersgrund.

Pikanterweise ist der Reichserzkanzler momentan selbst als Burggraf Teil des Zedernkabinetts.

Großes Kabinett

Nach altem Recht kann die Mehrheit der (Mark-)Grafen Garetiens, Greifenfurts und Perricums das große Kabinett einberufen, wie zuletzt zu Auenwacht geschehen. Das große Kabinett ist eine Versammlung des kompletten Adels der drei Provinzen sowie Abgesandten der Reichs- und Kronstädte.

Nach mehreren Tagen der Verhandlung darf der Sieger der zeitgleich stattfindenden Kabinettstjoste der Königin die politischen Vorschläge der Versammlung zu Bestätigung unterbreiten, die insbesondere auch Kandidaten für königliche Ämter umfasst.

Nur in seltenen Fällen schaffen die Grafen eine Mehrheit für eine solche Versammlung zu organisieren, deren Ergebnisse dann auch schwer zu kontrollieren sind.

Reichsvögte, Burg- und Pfalzgrafen

Die direkt vom Kaiserhaus eingesetzten Reichsvögte, Burg- und Pfalzgrafen sind auf der einen Seite wichtige Einnahmequelle und Hausmacht der Krone, auf der anderen Seite aber auch der Arm des Kaisers in die Politik der Provinzen.

Ernannt vom Reichserzkanzler sind sie zumeist ein Spiegel des aktuellen Auf und Abs im Machtspiel der großen Häuser des Reiches, die dadurch ebenfalls in der Politik der Provinzen mitmischen.

Kronvögte

Die Kronvögte werden vom Cantzler ernannt und sind somit dessen Arm und Ohr in den Grafschaften. Sie sind auch über das Concilium Königlicher Vögte organisiert, wenn auch erst der aktuelle Cantzler sich dieser Gruppierung direkt bedient.

Kron- und Reichsstädte

Die Bürger der Reichs- und Kronstädte verwalten sich weitestgehend selber. Sie haben eine eigene Gerichtsbarkeit und wählen - je nach individuellem Stadtrecht - ein Stadtmeister, der von der jeweiligen Krone nur bestätigt werden muss.

Die Truppen dieser wenigen aber einflussreichen Städte folgen dabei zwar Grafenbannern, diese Städte zahlen aber den Zehnt nicht an den Grafen sondern folgen direkt der Krone.

De facto sind die meisten Reichs- oder Kronstädte Garetiens zugleich Hauptstädte der jeweiligen Grafschaften, so dass eine komplette Unabhängigkeit vom Grafen nicht möglich ist.

Gericht zu Meilersgrund

Das Gericht zu Meilersgrund spricht Recht im Namen der Krone Garetiens, wenn die lokale Gerichtsbarkeit nicht ausreicht. Durch die Ochsenbluter Urkunde haben die Barone die Halsgerichtsbarkeit zurückgewonnen, so dass Meilersgrund nun nur noch bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten und bei der Aburteilung des Hochadels tätig wird.

Stellen die Richter zu Meilersgrund fest, dass sie nicht von ausreichendem protokollarischem Rang sind, oder die Streitigkeiten über die Grenzen Garetiens hinausgehenen, beauftragen sie das Reichsgericht.

Bei bedeutenden Prozessen (wie zum Beispiel dereinst gegen das Grafenhaus Faldras), versucht das Zedernkabinett vorab durch rechtzeitige Ernennung sicherzustellen, dass mindestens ein Richter im gleichen oder höheren Adelsrang ist. Trotzdem muss es bei der Vollstreckung eventuell auf die Dienste des Reichsrichtschwertes und dessen Träger zurückgreifen.

Heerfolge

Nominell hat der Königliche Marschall den Oberbefehl über alle gräflichen Hauptleute Garetiens, Greifenfurts und Perricums, sowie den Oberst der Kaiserlich-Königlichen Regimenter, der aber vom Reichserzmarschall eingesetzt wird.

Die Hauptleute wiederum werden von ihren jeweiligen (Mark-)Grafen benannt und folgen deshalb in der Regel jeweils auch einer eigenen Agenda. Sie führen die Barone und deren Truppen sowie direkt die Landwehrbanner.

Mächtegruppen

Einen wesentlichen Einfluss auf die Geschicke des Königreichs nehmen mächtige gesellschaftliche Gruppen: der Adel (hier vor allem die Grafen), die Kirchen und die Händler. Nicht zu unterschätzen ist die Macht der Stadt Gareth, die vom Rat der Helden regiert wird und königliche und kaiserliche Protektion genießt. Ebenfalls nicht zu unterschätzen ist der garetische Marschall Ugo von Mühlingen, der nicht eigentlich ein politisches Amt bekleidet, aber mit seinen Reitern des Regimentes "Goldene Lanze", die ihm treu ergeben sind, die einzige nennenswerte Streitmacht im Land unterhält.

  • Überblick über die Mächtegruppen in Garetien und Perricum
  • Der Adel: mächtige und weniger mächtige Herrscher über die Regionen des Landes; geprägt von alten Traditionen und Standesbewusstsein
  • Die Geweihtenschaft: einflussreiche Persönlichkeiten der zwölfgöttlichen Kirchen; besitzender Klerus; religiöse Gruppierungen; einzelne Persönlichkeiten anderer Glaubensgemeinschaften; Orden
  • Bewaffnete Haufen: namhafte kämpfende Truppen in Garetien, auch aus der Vergangenheit; Garderegimenter und Schlachtengewinner von gestern und heute - vielleicht auch von morgen.
  • Bünde & Banden: Vereinigungen von Rechtschaffenen auf der einen, Gesetzlosen auf der anderen Seite; Räuberbanden; Wegelagerer.
  • Verfemte, Ausgestoßene und gesellschaftlich Isolierte: Barden, Tagelöhner, Gaukler, Zahori, Schelme, Landflüchtige etc.
  • Der Handel: mächtige Handelsherren Garetiens und Gareths, Compagnien, Handelsinitiativen, kommerzielle Geheimnisse und Vorhaben; Abhängigkeitsbeziehungen politischer und wirtschaftlicher "Macht"-Haber.
  • Bösewichte: einflussreiche Einzelbösewichte; Intriganten; Graue Eminenzen; "Endgegner"
  • Magier und Magiebegabte: Hexen, Geoden, Magier und andere Zauberkundige; Akademien

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