Heroldartikel:Kopfgeld ausgerufen: Unterschied zwischen den Versionen

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Es wird kein friedlicher Winter im Cressenecker Land werden, befürchtet der [[Briefspieltext mit::Garetien:Kordian Flaß von Cresseneck|Junker auf Cresseneck]].  
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Immer noch treibt sich eine Bande Vagabunden im Norden der Vogtei herum, deren Größe nicht einzuschätzen ist. Aufgrund ihres Vorgehens und ihrer Bewaffnung geht man davon aus, dass ihre Anführer ehemalige Soldaten und Söldner sind, von denen sich einer bereits im vergangenen Winter zu erkennen geben hat.  
 
Immer noch treibt sich eine Bande Vagabunden im Norden der Vogtei herum, deren Größe nicht einzuschätzen ist. Aufgrund ihres Vorgehens und ihrer Bewaffnung geht man davon aus, dass ihre Anführer ehemalige Soldaten und Söldner sind, von denen sich einer bereits im vergangenen Winter zu erkennen geben hat.  
  
Tobrick Achtfinger aus Darpatien, ein Veteran der kaiserlichen Truppen, hat all seine Ehre aufgegeben und raubt nun unschuldige Bauern aus. Darum hat der Junker auf Cresseneck demjenigen ein Kopfgeld von zwanzig Dukaten versprochen, der ihm beweisen kann, dass er den Räuberhauptmann erschlagen hat. Doch jeder sei gewarnt, sich nicht zu leichtfertig auf die Räuber zu stürzen. Denn in den kleinen Wäldern in die sich zurückziehen, können auch der Junker und seine Wehrknechte ihrer nicht habhaft werden.  
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Aktuelle Version vom 16. November 2022, 16:39 Uhr

Cressenecker Land/Gräflich Rubreth, Efferd 1032 BF:

Es wird kein friedlicher Winter im Cressenecker Land werden, befürchtet der Junker auf Cresseneck.

Immer noch treibt sich eine Bande Vagabunden im Norden der Vogtei herum, deren Größe nicht einzuschätzen ist. Aufgrund ihres Vorgehens und ihrer Bewaffnung geht man davon aus, dass ihre Anführer ehemalige Soldaten und Söldner sind, von denen sich einer bereits im vergangenen Winter zu erkennen geben hat.

Tobrick Achtfinger aus Darpatien, ein Veteran der kaiserlichen Truppen, hat all seine Ehre aufgegeben und raubt nun unschuldige Bauern aus. Darum hat der Junker auf Cresseneck demjenigen ein Kopfgeld von zwanzig Dukaten versprochen, der ihm beweisen kann, dass er den Räuberhauptmann erschlagen hat. Doch jeder sei gewarnt, sich nicht zu leichtfertig auf die Räuber zu stürzen. Denn in den kleinen Wäldern in die sich zurückziehen, können auch der Junker und seine Wehrknechte ihrer nicht habhaft werden.