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Version vom 23. März 2011, 07:56 Uhr

Gareth Die Auflösung der Kanzlei S.G.K. im vergangenen Ingerimmmond hat innerhalb der Adelskreise des Neuen Reiches bei so manchem Edlen große Bestürzung hervorgerufen. Zuweilen wurden gar Rufe nach der Wiedererrichtung jener Institution laut, ob derer Reicherzkanzler und Reichserztruchsess nur vor Unverständnis die Köpfe schüttelten. So war denn auch weder aus dem Kaiserhause noch aus den verbliebenen Reichskanzleien ein Kommentar zu den Forderungen zu vernehmen. Lediglich seine Hochgeboren Darulf Baron Corish von Praill zur Kleinfurt, Kanzleirat der Unterkanzlei für die Provinzen, soll sich zu der Äußerung jinreißen lassen haben, dass doch irgendein nunmehr landloser, vermögender Tobrier die Kanzlei auf eigene Kosten wiedereröffnen könne, so ihm denn soviel daran gelegen sei, Aus eingeweihten Kreisen jedoch war zu vernehmen, dass diese Bemerkung einzig und allein auf den vormalig in der Baronie Becherlingen ansässigen Junker Abelmir von Krugelberge abgezielt gwesen sei, der bereits schriftlich vom Reichserzkanzler die Wiedererrichtung der Kanzlei gefordert und sich selbst zum neuen Reichsrat S.G.K. vorgeschlagen habe.

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