Geschichten:Zwei Reiche, eine Hochzeit – Der Knappenvertrag

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Der Knappenvertrag

  • [erstellt von Bega, Walbrord und Treumunde auf Grundlage der Rittertugenden von Hartsteen]
  • [Präambel erstellt von Volkov, Treumunde, Uta E., Wolfgang W.]

Präambel

In Umsetzung des Passus Traviae des Vertrages zu Mantrash'Mor vereinbaren die Parteien das nachstehende Curriculum zur Ausbildung der Knappen und Knappinnen. Diese Tugenden fließen ein in den Eid zwischen Knappe und Schwertvater, von dem beide Parteien nicht entbunden werden können und dem sie sich nicht jeweils selbst entbinden können, solange der Vertrag von Mantrash'Mor Bestand hat.

Sollte der Schwertvater oder die Schwertmutter nicht mehr zweifelsfrei den Eid erfüllen können, ist es die Aufgabe dessen Hegemons, diese Aufgabe oder Pflicht zu erfüllen.

  1. Unterschrift von Storko von Gareth
  2. Unterschrift von Erlan Sirensteen von Irendor


Curriculum exercitationis

I Stolz/Superbus

Der Stolz und die Würde erwachsen aus dem Bewusstsein heraus, erwählt zu sein, gleich ob es nun die Abstammung des Blutes oder die Adelung besonderer Taten sein mögen.

II Würde/Dignitas

Die Knappin zeichne sich durch ein vollendetes Benehmen und vorbildliches Verhalten gegenüber der belebten und unbelebten Welt aus. Sie glänze durch Selbstbeherrschung, Geduld und Frömmigkeit.

III Treue/Fides

Ein Knappe solle die Treue gegenüber seinem Schwertvater hochhalten und auch im Ausblick auf eine vernichtende Niederlage niemals die Hoffnung aufgeben und alles in seinen Kräften liegende tun,um dessen Leben und Ehre mutig zu bewahren, zu beschützen und zu vermehren.

IV Höflichkeit/ Humanitas nobilis

Die Höflichkeit umfasst der Knappin Gebaren am Hofe. Denn guter Ton, aufrechte Haltung, höfischer Benimm sind das Rüstzeug einer jeden wahren Ritterin.

V Großzügigkeit/ Generositas"

Gegenüber der anderen Stände fordert die Großzügigkeit von einem Knappen, deren Schwäche zu achten. Der ungeschliffenen Rede des Ungelehrten begegne er mit Verständnis, den Armen mit Milde und Barmherzigkeit.

VI Standesbewusstsein/ Conscienta civilis

Das Selbstbewusstsein jeder Knappin fordert ein, sich ihr gesamtes Leben lang selbst zu einem höheren Ziel zu erziehen und diese Erziehung ihren Kindern und zukünftigen Knappen durch vorbildliches Beispiel zu vermitteln. Die Knappin übe sich darin, auf jede Herausforderung schon vorab ein angemessenes Verhalten einzuüben, so dass sie nicht frei und spontan ihre Wort und Taten wählen muss.

VII Weisheit/Sapienta

Seinen Gegner mit Weisheit zu begegnen, erfordert vom Knappen, sich nicht ausschließlich auf seine rohe Kraft und die Härte seines Stahls zu verlassen, sondern im besten Fall den Sieg auf unblutige Weise zu erringen.

VIII Bescheidenheit/Pudicitia

Stolz solle nicht in Hochmut umschlagen und die Knappin übe sich in Bescheidenheit, Mäßigung, Demut und prahle nicht mit ihren Fähigkeiten und Erfolgen.


  1. Unterschrift Iralda von Ochs auf der Bärenau
  2. Unterschrift Reto Eorcaïdos von Aimar-Gor
  3. Unterschrift Ugdalf von Pandlarilsforst und von Hauberach
  4. Unterschrift Erlan Sirensteen von Irendor
  5. Unterschrift Yandebirg von Leufels