Geschichten:Ritter, Ränkeschmiede und Reichsverräter - Pakt der Ungewollten

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Baronie Bärenau, Tsa 1032 BF

Friedensvertrag

Zwischen der reichstreuen Familie Eychgras

vertreten durch ihre Hochgeboren Treumunde Rotha von Eychgras, Baronin zu Bärenau und Junkerin vom Dragenfels, sowie dem Hohen Herren Praioslob Udilhelm von Eychgras, Ritter zu Eychgras

und der altehrwürdigen Familie Bärenau

vertreten durch die Hohe Dame Borfrede von Bärenau, Ritterin zu Bärenau


Präambel Wir, im Gedenken an die tapferen Recken, die für Recht und die praiosgefällige Ordnung ihr Leben im rondragefälligen Kampf ließen, bekunden hiermit den Willen und die Absicht, durch eine Verbindung der Familien Eychgras und Bärenau die alte Stärke der Baronie Bärenau wiederherzustellen, auf dass kein Feind seinen Herrschern und Untertanen jemals wieder Leid zufügen vermag. Diese Vereinbarung sei fürderhin Sinnbild und Geste für die Verbrüderung und die angestrebte Zusammengehörigkeit des alten Geschlechtes derer von Bärenau und des jüngeren Geschlechts derer von Eychgras.

Ad Primo: Borfrede von Bärenau und ihre Nachkommen erkennen die Rechtmäßigkeit des Titels Baronin zu Bärenau und das dadurch verliehene Lehen, übergeben und getragen durch Treumunde Rotha von Eychgras und ihre Nachkommen an.

Ad Secundo: Mit Erlangung der Volljährigkeit, dem Ritterschlag, werden Baroness Thuronia Travialexa von Eychgras-Dragenfels und der Edle Tybalt von Sturmfels-Bärenau, Sohn Borfrede von Bärenaus, in den traviagefälligen Stand der Ehe erhoben. Der Familienname soll nach dem Ehegelübde Bärenau-Eychgras lauten. Sollte einer der beiden Beteiligten die Volljährigkeit nicht erreichen, soll ein äquivalentes Familienmitglied an seiner Statt zur Hochzeit schreiten.

Ad Tertio: Baronin Treumunde von Eychgras wird spätestens in zwei mal zwölf Götterläufen ihren Rücktritt als Baronin zu Bärenau bekanntgeben und somit den Weg für die Nachkommen freigeben.

Ad Quartio: Nach dem Traviabund, wird in das Familienwappen das Eychgraser Eichenblatt im unteren geviert eingesetzt. Das Wappen ist schräggeviert in den Farben grün und weiß. In der oberen Mitte ziert ein weißer Bär auf grünem Grund, in der unteren Mitte ein goldenes Eichenblatt auf grünem Grund den Schild. Die Felder rechts und links sind mit einem grünen Drachen auf weißem Grund besetzt.

Ad Quinto: Der Familie Borfredes von Bärenau wird wohnrecht auf Burg Bärenau gewährt.

Ad Sexto: Sobald das 7. Lebensjahr erreicht wird, wird Thuronia Travialexa von Eychgras-Dragenfels in Knappschaft bei Borfrede von Bärenau angenommen, im Gegenzug erwartet Tybalt von Bärenau eine Knappschaft unter dem Ritter Praioslob Udilhelm von Eychgras.

Ad Septimo: Ritter Praioslob Udilhelm von Eychgras verzichtet hiermit und für alle Zeit auf das Lehen Ibelstein, welches somit zurück an Balian von Ibelstein fällt. Baronin Treumunde Rotha von Eychgras tritt nach Anerkennung dieses Passus freiwillig in der Lehensfolge des Junkersgutes Eychgras einen Schritt zurück und überlässt ihrem Bruder Praioslob Udilhelm von Eychgras ihren Platz in der Erbfolge.

Dies Schriftstück sei als heiliger Eid zu sehen, welcher geschlossen ist im Angesicht der Zwölf. So verbrieft, besiegelt und verkündet durch die nachfolgenden Personen.


Zeichen und Siegel der Treumunde Rotha von Eychgras, Baronin zu Bärenau

Zeichen und Siegel des Praioslob Udilhelm von Eychgras, Ritter zu Eychgras

Zeichen und Siegel der Borfrede von Bärenau, Ritterin zu Bärenau