Garetien:Magistrat der Reichsstadt Hartsteen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 24. Januar 2014, 23:18 Uhr



Der Magistrat der Reichsstadt Hartsteen besteht aus elf vom Hartsteener Bürgervolk gewählten Ratsherren und einem vom Kaiser bestimmten Ratsmeister. Sie bilden die Regierung und Verwaltung der Reichsstadt Hartsteen. Dem Ratsmeister als Vetreter der Kaiserkrone steht ein Veto gegen die Beschlüsse des Magistrats zu. Die Praetoren der örtlichen Tempeln verfügen über keine Stimmrechte, dürfen aber an den Sitzungen des Magistrats teilnehmen.