Garetien:Hochadel des Königreichs Garetien: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Kaiserin steht an der Spitze der Lehnspyramide, führt den Heerbann an und ist oberste Rechtsinstanz. Die Ausübung dieser Rechte und Pflichten schwankt in der Geschichte des Reiches, je nachdem, wie stark sich die jeweiligen Regenten gegen den Adel durchsetzen konnten.
 
Die Kaiserin steht an der Spitze der Lehnspyramide, führt den Heerbann an und ist oberste Rechtsinstanz. Die Ausübung dieser Rechte und Pflichten schwankt in der Geschichte des Reiches, je nachdem, wie stark sich die jeweiligen Regenten gegen den Adel durchsetzen konnten.
  
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Mit den großen [[Reformen]] Kaiser Retos wurde auch das Amt des garetischen Kanzlers neu geformt. Von nun an hieß er der ''Erste Königliche Rat Garetiens'', auch kurz Staatsrat, und seine Aufgabe ist es, alle Rechtssachen für den König vorzubereiten, kleinere Fälle selbst zu entscheiden, die Steuern überwachen zu lassen und ggf. Dispense zu erteilen, die Straßen und Wege sichern zu lassen, die Landwehren in Übung zu halten, Dunkelsinn und Schwarzkünste aufzuspüren (darin steckt noch ein Teil des alten Kanzleramtes) und nicht zuletzt die Krone zu vertreten, wenn deren Träger abwesend oder unabkömmlich ist. Somit erhielt der Staatsrat große Macht über Volk und Adel von Garetien.
 
Mit den großen [[Reformen]] Kaiser Retos wurde auch das Amt des garetischen Kanzlers neu geformt. Von nun an hieß er der ''Erste Königliche Rat Garetiens'', auch kurz Staatsrat, und seine Aufgabe ist es, alle Rechtssachen für den König vorzubereiten, kleinere Fälle selbst zu entscheiden, die Steuern überwachen zu lassen und ggf. Dispense zu erteilen, die Straßen und Wege sichern zu lassen, die Landwehren in Übung zu halten, Dunkelsinn und Schwarzkünste aufzuspüren (darin steckt noch ein Teil des alten Kanzleramtes) und nicht zuletzt die Krone zu vertreten, wenn deren Träger abwesend oder unabkömmlich ist. Somit erhielt der Staatsrat große Macht über Volk und Adel von Garetien.
  
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==[[Graf|Der Markvogt und die Grafen Garetiens]] ==
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Die Provinzen sind aufgeteilt in verschieden große und verschieden wichtige Grafschaften und Landgrafschaften, wobei jene mit militärischer Bedeutung Reichsmark genannt werden, jene Länder um große Städte aber Marken. Ihre Herren - '''Grafen''' (Ew. Hochwohlgeboren) Landgrafen, Markverweser oder Markvögte  - genießen gleichen Rang, doch nur Grafen und Landgrafen dürfen vererben. Die ersten unter den Grafen sind jene von Hartsteen in Garetien, die weiland dem Throne Rauls am nächsten standen. Der Titel Graf kommt von Greif (Gerifa, Gerava), der ursprünglich den Sendboten des Kaisers zu bosparanischer Zeit bezeichnet. Dies änderte Raul nicht, jedoch bekamen seine Sendboten und Amtsträger bisweilen noch die erweiterte Funktion, auf ein gewissen Stück Land achtzugeben; als die Grafen seßhaft wurden, wurden die Länder auch erblich.
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===Die Kaiserlichen Verweser===
  
Die Provinzen sind aufgeteilt in verschieden große und verschieden wichtige Grafschaften und Landgrafschaften, wobei jene mit militärischer Bedeutung Reichsmark genannt werden, jene Länder um große Städte aber Marken. Ihre Herren - '''Grafen''' (Ew. Hochwohlgeboren) Landgrafen, Markverweser oder Markvögte  - genießen gleichen Rang, doch nur Grafen und Landgrafen dürfen vererben. Die ersten unter den Grafen sind jene von Hartsteen in Garetien, die weiland dem Throne Rauls am nächsten standen. Der Titel Graf kommt von Greif (Gerifa, Gerava), der ursprünglich den Sendboten des Kaisers zu bosparanischer Zeit bezeichnet. Dies änderte Raul nicht, jedoch bekamen seine Sendboten und Amtsträger bisweilen noch die erweiterte Funktion, auf ein gewissen Stück Land achtzugeben; als die Grafen seßhaft wurden, wurden die Länder auch erblich.
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Die Burggrafen stellen noch heute die treuesten Bastionen des Kaiserhauses selbst in den entferntesten Reichsteilen dar und sind stets gewahr, kaiserliches Blut zu [[Reisekaisertum|beherbergen]]. Die Verwalter der kaiserlichen Pfalzen schließlich nennt man '''Pfalzgrafen''' und redet sie ebenfalls mit ''Hochwohlgeboren'' an. Protokollarisch stehen sie zwischen den Grafen und den Burggrafen.
 
Die Burggrafen stellen noch heute die treuesten Bastionen des Kaiserhauses selbst in den entferntesten Reichsteilen dar und sind stets gewahr, kaiserliches Blut zu [[Reisekaisertum|beherbergen]]. Die Verwalter der kaiserlichen Pfalzen schließlich nennt man '''Pfalzgrafen''' und redet sie ebenfalls mit ''Hochwohlgeboren'' an. Protokollarisch stehen sie zwischen den Grafen und den Burggrafen.
  
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===Pfalzgrafen von Pfalzgrafschaften und kaiserlichen Baronien===
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Grafschaften sind in kleinere Lehen unterteilt, deren Lehnsträger ein '''Baron''' (Ew. Hochgeboren) oder eine Baronin ist, die auch Freiherren und -frauen genannt werden. Über den Ursprung des Freiherrn ist wenig zu rätseln, bezeichnete er doch früher vor allem rechtsfähige und freie Männer und Frauen, die solche Ämter übernehmen durften, später aber zu erblichen Titeln wurden. Über den Ursprung des Titels Baron liefert Siopan von Salmingen zwei Deutungen: ''“Die einen meinen, der Baron führe sich zurück auf'' “baro”, ''der nur den freien Mann bezeichnet und eine Entwicklung vergleichbar dem Freiherren gemacht hat. Andere meinen, der nivesische'' “berja” ''oder ''“barjun” ''habe Pate gestanden, bezeichnete er doch früher den stärksten Kämpfer einer Sippe, der zugleich ihr Anführer war. Darum habe Raul - meinen jene - den niedrigsten Landesherren diesen Titel gegeben, um sie zu steter Leistung zu ermahnen und an ihre Pflicht zum Heerbanne zu erinnern.”'' Ursprünglich könnte das Wort ''Baron'' aber auch auf das altgaretische ''brôn'' zurückgehen, was in etwa ''schwer gerüstet'' bedeutet (vgl. auch ''Brünne'' oder ''Bronnjar''). Die ''Berône'', wie sie zur Zeit Rohals hießen waren also die schwersten durch Heerbann rekrutierbaren Truppen.
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Grafschaften sind in kleinere Lehen unterteilt, deren Lehnsträger ein '''Baron''' (Ew. Hochgeboren) oder eine Baronin ist, die auch Freiherren und -frauen genannt werden. Über den Ursprung des Freiherrn ist wenig zu rätseln, bezeichnete er doch früher vor allem rechtsfähige und freie Männer und Frauen, die solche Ämter übernehmen durften, später aber zu erblichen Titeln wurden. Über den Ursprung des Titels Baron liefert Siopan von Salmingen zwei Deutungen: ''“Die einen meinen, der Baron führe sich zurück auf'' “baro”, ''der nur den freien Mann bezeichnet und eine Entwicklung vergleichbar dem Freiherren gemacht hat. Andere meinen, der nivesische'' “berja” ''oder ''“barjun” ''habe Pate gestanden, bezeichnete er doch früher den stärksten Kämpfer einer Sippe, der zugleich ihr Anführer war. Darum habe Raul - meinen jene - den niedrigsten Landesherren diesen Titel gegeben, um sie zu steter Leistung zu ermahnen und an ihre Pflicht zum Heerbanne zu erinnern.”'' Ursprünglich könnte das Wort ''Baron'' aber auch auf das altgaretische ''brôn'' zurückgehen, was in etwa ''schwer gerüstet'' bedeutet (vgl. auch ''Brünne'' oder ''Bronnjar''). Die ''Berône'', wie sie zur Zeit Rohals hießen waren also die schwersten durch Heerbann rekrutierbaren Truppen.
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===Schlunder Barone===
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==[[Vögte|Die Vögte Garetiens]]==
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Vögte, auch Landvögte oder Reichsvögte, nehmen stets den Rang des Landes ein, als dessen Verwalter sie eingesetzt wurden. Jedoch ist dieser Titel nicht erblich, sondern wird nur an bewährte Männer und Frauen vergeben, die sich für ein solches Amt - denn ein solches ist es mehr als ein Adelsrang - qualifiziert haben. <br>
 
Vögte, auch Landvögte oder Reichsvögte, nehmen stets den Rang des Landes ein, als dessen Verwalter sie eingesetzt wurden. Jedoch ist dieser Titel nicht erblich, sondern wird nur an bewährte Männer und Frauen vergeben, die sich für ein solches Amt - denn ein solches ist es mehr als ein Adelsrang - qualifiziert haben. <br>
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Zusätzliche Baronien von Baronen werden in der Regel von ''Vögten'', Ritter-, Junkers- und Edelgüter von ''Burgvögten'' verwaltet. Ihre Rechte und Pflichten hängen jedoch stark von ihrem Stand und dem Willen des eigentlichen Lehensnehmers ab und sie werden in der Regel mit ''Vogt'' tituliert, wenn sie nicht eh über einen höheren Titel wie z. B. ''hoher Herr'' verfügen.
 
Zusätzliche Baronien von Baronen werden in der Regel von ''Vögten'', Ritter-, Junkers- und Edelgüter von ''Burgvögten'' verwaltet. Ihre Rechte und Pflichten hängen jedoch stark von ihrem Stand und dem Willen des eigentlichen Lehensnehmers ab und sie werden in der Regel mit ''Vogt'' tituliert, wenn sie nicht eh über einen höheren Titel wie z. B. ''hoher Herr'' verfügen.
 
Verwalter von Städten heißen schließlich ''Stadtvögte'', ''Stadtmeister'' oder auch ''Bürgermeister'', auch hier variieren Titel, Rechte und Pflichten mit der Größe der Stadt.<br>
 
Verwalter von Städten heißen schließlich ''Stadtvögte'', ''Stadtmeister'' oder auch ''Bürgermeister'', auch hier variieren Titel, Rechte und Pflichten mit der Größe der Stadt.<br>
Ein weiterer Titel war der des ''Wehrvogtes'' vom [[Perricum:Markgräflich Arvepass|Arvepass]]), der eigens für die beiden gleichberechtigten Vertreter der damaligen zwei Provinzen Darpatien und Garetien geschaffen wurde. Die beiden Wehrvögte teilten sich Rechte und Pflichten eines Barons und wurden auch mit ''Hochgeboren'' tituliert. (Inzwischen wird Arvepass von einem einzigen markgräflichem Vogt verwaltet.) Ein ähnlich zweckgebundener Titel war der des ''Zwingvogtes'', den Kaiser [[Perval]] in der [[Garetien:Reichsforster Fehde|Reichsforster Fehde]] an Stelle des Grafen einsetzte.<br>
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Ein weiterer Titel war der des ''Wehrvogtes'' vom [[Perricum:Markgräflich Arvepass|Arvepass]]), der eigens für die beiden gleichberechtigten Vertreter der damaligen zwei Provinzen Darpatien und Garetien geschaffen wurde. Die beiden Wehrvögte teilten sich Rechte und Pflichten eines Barons und wurden auch mit ''Hochgeboren'' tituliert. (Inzwischen wird Arvepass von einem einzigen markgräflichem Vogt verwaltet.) Ein ähnlich zweckgebundener Titel war der des ''Zwingvogtes'', den Kaiser [[Pervalzeit]] in der [[Garetien:Reichsforster Fehde|Reichsforster Fehde]] an Stelle des Grafen einsetzte.<br>
 
Alle diese Titel haben aber gemein, dass sie nicht erblich sind, auch wenn häufig die einflussreichen Titel über Generationen in den selben Familien bleiben.
 
Alle diese Titel haben aber gemein, dass sie nicht erblich sind, auch wenn häufig die einflussreichen Titel über Generationen in den selben Familien bleiben.
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Mit dem Titel des Edlen werden oft verdiente Streiter und Gefolgsleute geadelt. Der Titel ist der niedrigste und häufigste Adelsrang im Reich und meist nicht mit Landbesitz verbunden.
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===Sonstige Vögte von Baronien===
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==[[Ritter|Einige Ritter Garetiens]]==
 
 
 
Der Ritterstand ist ein spezieller Adelsrang, der den Träger dieses Titels als Mitglied der adligen Kämpfertradition ausweist. Bei vielen Adelssprösslingen im Mittelreich ist es üblich, dass man eine mehrjährige Knappschaft durchläuft, um zum Ritter geschlagen zu werden. Ritter sind auch bei Turnieren zugelassen, dürfen den Zweihänder führen und werden mit "Edelgeboren" angesprochen. Ritter können nur jene sein, die sich Rüstung, Ross und Schwert auch leisten können - wofür der Ertrag eines mittelgroßen Gutes notwendig ist. Dadurch erklärt sich, dass Ritter auch stets Landbesitzer sind. Nur an den Grafenhöfen oder an den Höfen sehr reicher Barone können Ritter aus dem Einkommen des Lehnsherren bestritten werden.
 
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Aktuelle Version vom 25. Januar 2014, 06:50 Uhr

Die Kaiserin des Mittelreichs und Königin von Garetien

Die Kaiserin steht an der Spitze der Lehnspyramide, führt den Heerbann an und ist oberste Rechtsinstanz. Die Ausübung dieser Rechte und Pflichten schwankt in der Geschichte des Reiches, je nachdem, wie stark sich die jeweiligen Regenten gegen den Adel durchsetzen konnten.


Erster Königlicher Rat Garetiens

Mit den großen Reformen Kaiser Retos wurde auch das Amt des garetischen Kanzlers neu geformt. Von nun an hieß er der Erste Königliche Rat Garetiens, auch kurz Staatsrat, und seine Aufgabe ist es, alle Rechtssachen für den König vorzubereiten, kleinere Fälle selbst zu entscheiden, die Steuern überwachen zu lassen und ggf. Dispense zu erteilen, die Straßen und Wege sichern zu lassen, die Landwehren in Übung zu halten, Dunkelsinn und Schwarzkünste aufzuspüren (darin steckt noch ein Teil des alten Kanzleramtes) und nicht zuletzt die Krone zu vertreten, wenn deren Träger abwesend oder unabkömmlich ist. Somit erhielt der Staatsrat große Macht über Volk und Adel von Garetien.


Herren der Grafschaften

Die Provinzen sind aufgeteilt in verschieden große und verschieden wichtige Grafschaften und Landgrafschaften, wobei jene mit militärischer Bedeutung Reichsmark genannt werden, jene Länder um große Städte aber Marken. Ihre Herren - Grafen (Ew. Hochwohlgeboren) Landgrafen, Markverweser oder Markvögte - genießen gleichen Rang, doch nur Grafen und Landgrafen dürfen vererben. Die ersten unter den Grafen sind jene von Hartsteen in Garetien, die weiland dem Throne Rauls am nächsten standen. Der Titel Graf kommt von Greif (Gerifa, Gerava), der ursprünglich den Sendboten des Kaisers zu bosparanischer Zeit bezeichnet. Dies änderte Raul nicht, jedoch bekamen seine Sendboten und Amtsträger bisweilen noch die erweiterte Funktion, auf ein gewissen Stück Land achtzugeben; als die Grafen seßhaft wurden, wurden die Länder auch erblich.

Die Kaiserlichen Verweser

Grafen

Die Burg- und Pfalzgrafen Garetiens

Andere kommandierten als Vögte des Reiches die Pfalzen, kaiserliche Burgen, die überall im Reich verteilt waren und die der Kaiser benötigte, um sowohl durch schiere Präsenz überall an seine Herrschaft und die Vasallen durch häufige Besuche an ihre Bindungen zu erinnern. Dazu genießen die Reichsvögte einiger besonderer kaiserlicher Lande, vor allem in der Kaisermark, den Titel Burggraf und die Anrede Hochwohlgeboren. Damit haben Sie unter anderem einen Sitz im Zedernkabinett. Die Burggrafen stellen noch heute die treuesten Bastionen des Kaiserhauses selbst in den entferntesten Reichsteilen dar und sind stets gewahr, kaiserliches Blut zu beherbergen. Die Verwalter der kaiserlichen Pfalzen schließlich nennt man Pfalzgrafen und redet sie ebenfalls mit Hochwohlgeboren an. Protokollarisch stehen sie zwischen den Grafen und den Burggrafen.

Pfalzgrafen von Pfalzgrafschaften und kaiserlichen Baronien

Herren anderer Pfalzen

Burggrafen

Die Barone Garetiens

Grafschaften sind in kleinere Lehen unterteilt, deren Lehnsträger ein Baron (Ew. Hochgeboren) oder eine Baronin ist, die auch Freiherren und -frauen genannt werden. Über den Ursprung des Freiherrn ist wenig zu rätseln, bezeichnete er doch früher vor allem rechtsfähige und freie Männer und Frauen, die solche Ämter übernehmen durften, später aber zu erblichen Titeln wurden. Über den Ursprung des Titels Baron liefert Siopan von Salmingen zwei Deutungen: “Die einen meinen, der Baron führe sich zurück auf “baro”, der nur den freien Mann bezeichnet und eine Entwicklung vergleichbar dem Freiherren gemacht hat. Andere meinen, der nivesische “berja” oder “barjun” habe Pate gestanden, bezeichnete er doch früher den stärksten Kämpfer einer Sippe, der zugleich ihr Anführer war. Darum habe Raul - meinen jene - den niedrigsten Landesherren diesen Titel gegeben, um sie zu steter Leistung zu ermahnen und an ihre Pflicht zum Heerbanne zu erinnern.” Ursprünglich könnte das Wort Baron aber auch auf das altgaretische brôn zurückgehen, was in etwa schwer gerüstet bedeutet (vgl. auch Brünne oder Bronnjar). Die Berône, wie sie zur Zeit Rohals hießen waren also die schwersten durch Heerbann rekrutierbaren Truppen.


Kaisermärker Barone

Hartsteener Barone

Waldsteiner Barone

Reichsforster Barone

Eslamsgrunder Barone

Schlunder Barone

Die Hochadligen Vögte Garetiens

Vögte, auch Landvögte oder Reichsvögte, nehmen stets den Rang des Landes ein, als dessen Verwalter sie eingesetzt wurden. Jedoch ist dieser Titel nicht erblich, sondern wird nur an bewährte Männer und Frauen vergeben, die sich für ein solches Amt - denn ein solches ist es mehr als ein Adelsrang - qualifiziert haben.
Verwalter einer kaiserlichen Grafschaft (momentan nur die Kaisermark Gareth) werden Markvögte genannt. Rechtlich sind sie den Grafen gleichgestellt und genießen ebenfalls die Anrede Hochwohlgeboren. Kaiserliche Baronien werden von Reichsvögten verwaltet, die rechtlich den Baronen gleichgestellt sind und mit Hochgeboren anzureden sind. Kronvögte verwalten königliche Baronien und Landvögte gräfliche Lande. Beide Vögte genießen die selben Rechte und Titel wie Reichsvögte, werden aber natürlich protokollarisch in absteigender Reihenfolge genannt.
Zusätzliche Baronien von Baronen werden in der Regel von Vögten, Ritter-, Junkers- und Edelgüter von Burgvögten verwaltet. Ihre Rechte und Pflichten hängen jedoch stark von ihrem Stand und dem Willen des eigentlichen Lehensnehmers ab und sie werden in der Regel mit Vogt tituliert, wenn sie nicht eh über einen höheren Titel wie z. B. hoher Herr verfügen. Verwalter von Städten heißen schließlich Stadtvögte, Stadtmeister oder auch Bürgermeister, auch hier variieren Titel, Rechte und Pflichten mit der Größe der Stadt.
Ein weiterer Titel war der des Wehrvogtes vom Arvepass), der eigens für die beiden gleichberechtigten Vertreter der damaligen zwei Provinzen Darpatien und Garetien geschaffen wurde. Die beiden Wehrvögte teilten sich Rechte und Pflichten eines Barons und wurden auch mit Hochgeboren tituliert. (Inzwischen wird Arvepass von einem einzigen markgräflichem Vogt verwaltet.) Ein ähnlich zweckgebundener Titel war der des Zwingvogtes, den Kaiser Pervalzeit in der Reichsforster Fehde an Stelle des Grafen einsetzte.
Alle diese Titel haben aber gemein, dass sie nicht erblich sind, auch wenn häufig die einflussreichen Titel über Generationen in den selben Familien bleiben.

Reichsvögte von Baronien

Kronvögte von Baronien

Landvögte von Baronien

Sonstige Vögte von Baronien

Stadtmeister von Reichs- und Königstädten