Garetien:Frankward von Hirschenrode

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Symbol Tsa-Kirche.svg 13. Hes 992 BF - Symbol Boron-Kirche.svg Bor 1030 BF
Häuser/Familien

Wappen Familie Hirschenrode.svg   

Lehen/Ämter

Wappen blanko.svg   Wappen Reichsstadt Hartsteen.svg   

Orden/Kirchen/Bünde

Wappen Reichsstadt Hartsteen.svg   

Stand und Lehen:
Stand:
Niederadel
Ämter und Würden:
Ämter:
unrechtmäßiger Ratsmeister der Reichsstadt Hartsteen (5. Eff 1030 BF-15. Bor 1030 BF)
Daten:
Alter:
37 Jahre
Tsatag:
13. Hes 992 BF
Geburtshoroskop:
Horas, Horas, Kor, Schlange
Borontag:
Bor 1030 BF ((ab Peraine 1031 mehren sich Gerüchte in der Grafschaft, die behaupten, Frankward würde noch immer (oder wieder?) unter den Lebenden weilen))
Familie:
Hintergründe:
Besonderheiten:
Herrschaftszeit mit seinem Tode beendet; zentrale Figur im Hartsteener Herbst
Briefspiel:
Ansprechpartner:
Benutzer:Visitezmatente



Der hagere aber sehr wohl durchtrainierte Ritter Frankward von Hirschenrode war ein glühender Verehrer des Grafen Geismar von Quintian-Quandt.

Von seinem Rittergut aus, das in den rahjawärtigen Ausläufern des Feidewaldes liegt, führte er mit seiner kleinen Schar von Gefolgsleuten häufig kleine Angriffe gegen Besitzungen der Familie Hartsteen durch.

Im Kreise der Vertrauten Geismars galt der Mann mit dem wohlgestutzen schwarzen Spitzbart als ein kühler, geradezu analytischer Kopf, der sich allerdings oftmals in Zynismen und Spöttereien erging.

Anfang Travia 1030 BF legte er nach dem plötzlichen Ableben des Ratsmeisters der Reichsstadt Hartsteen dem Rat der Stadt eine von Kaiserin Rohaja gesiegelte und gezeichnete Urkunde vor, die ihn zu vieler Leute Überraschung zum Stadtvogt Hartsteens bestallte. Diese hohe Ehre aber stellte sich im Nachhinein als ein selbsteingefädelter Betrug heraus, und nach etlichen Wochen nahezu despotischer Herrschaft in der Stadt wurde er im Boron 1030 BF von Jarlak von Binsenbeck gestellt und getötet.

Ob aber dies wahrhaftig das Ende des perfiden Ränkeschmiedes war, muss aufgrund noch unbestätigter Gerüchte bisweilen dahingestellt sein.