Garetien:Rondriane von Eslamsgrund: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Pfalzgräfin der Gerbaldsmark'''
 
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Rondriane von Eslamsgrund, genannt "die Lange", wurde erst jüngst mit der Gerbaldsmark belehnt - wohl aus Prfoporz für das alte Grafenhaus [[Haus Eslamsgrund|Eslamsgrund]] oder weil sie als eine der wenigen Magistraten in Gareth ausgeharrt hat, als die Fliegende Festung heranrückte. Sie folge Eran von Gareth nach, der im Jahr des Feuers starb.
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Rondriane von Eslamsgrund, genannt "die Lange" und ehemalige Kanzleirätin, wurde erst jüngst mit der Gerbaldsmark belehnt - wohl aus Proporz für das alte Grafenhaus [[Haus Eslamsgrund|Eslamsgrund]] oder weil sie als eine der wenigen Magistraten in Gareth ausgeharrt hat, als die Fliegende Festung heranrückte. Sie folge Eran von Gareth nach, der im Jahr des Feuers starb.
  
Die Pfalzgräfin der [[Kaiserlich Gerbaldsmark|Gerbaldsmark]] (* 28 vH) ist eien glühende Anhängerin der Raulschen Reichsidee und ihrem Bruder [[Narbosios von Eslamsgrund|Narbosios]] darin vollkommen unähnlich - wie überhaupt die beiden keine offensichtliche Gemeinsamkeit mit Ausnahme des Namens verbindet.
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Die Burggräfin der [[Kaiserlich Gerbaldsmark|Gerbaldsmark]] (* 28 vH) ist eine glühende Anhängerin der Raulschen Reichsidee und ihrem Bruder [[Narbosios von Eslamsgrund|Narbosios]] darin vollkommen unähnlich - wie überhaupt die beiden keine offensichtliche Gemeinsamkeit mit Ausnahme des Namens verbindet.

Version vom 7. August 2006, 21:23 Uhr

Rondriane von der Gerbaldsmark (c) B. Berghausen

Pfalzgräfin der Gerbaldsmark

Rondriane von Eslamsgrund, genannt "die Lange" und ehemalige Kanzleirätin, wurde erst jüngst mit der Gerbaldsmark belehnt - wohl aus Proporz für das alte Grafenhaus Eslamsgrund oder weil sie als eine der wenigen Magistraten in Gareth ausgeharrt hat, als die Fliegende Festung heranrückte. Sie folge Eran von Gareth nach, der im Jahr des Feuers starb.

Die Burggräfin der Gerbaldsmark (* 28 vH) ist eine glühende Anhängerin der Raulschen Reichsidee und ihrem Bruder Narbosios darin vollkommen unähnlich - wie überhaupt die beiden keine offensichtliche Gemeinsamkeit mit Ausnahme des Namens verbindet.