Perricum:Mundschenk des Grafen zu Perricum

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Seit nach den Tagen des Falls von Nebachot auch Kel´zen Tell sich dem Reich unterstellte, ward es bestimmt, das der erste Sohn des Sippenführers, als Mundschenk am Hofe des Grafen zu Perricum zu weilen hatte. Dort sollte er auch in den Gebräuchen der neuen Herren unterwiesen werden und ausgebildet dereinst zurückkehren um als guter Vasall seine Sippe zu beherrschen.

Über die Jahrhunderte ist dieses Gesetz soweit abgeschwächt worden, das lediglich der älteste Sohn des Sippenführers seine Knappenschaft beim Grafen zu Perricum antritt und als Ritter wieder zurückkehren darf. Zusätzlich darf er den Titel Mundschenk des Grafen zu Perricum tragen, wobei dieses Amt in den seltensten Fällen noch ausgeübt wird. Der Titel wird an den ältesten Sohn nach Bestehen der Knappenzeit weitergegeben. Besteht ein Sohn nicht, so wird ein weiteres Kind der Familie Knappe, damit der Titel weitergegeben wird.

Allerdings ist es heute nicht mehr zwangsläufig, das der Mundschenk auch Oberhaupt der Familie Kelsenburg wird. Wenn dies auch noch häufig der Fall ist. Entscheidend ist heute wie zu alter Zeit das Bestehen vor Kor und Rondra, das von der Sippe anerkannt wird und auch jederzeit durch ein Götterurteil in Frage gestellt werden kann.

Der heutige Junker Marnion von Kelsenstein versah seinen Dienst als Knappe beim Grafen von Perricum in den Jahren 1013 BF bis 1019 BF. Nach seinem Ritterschlag kehrte er zurück zu den Seinen, um schon bald danach wider dem Bethanier ins Felde zu ziehen wobei er sich vor Kor und Rondra bewies.