Heroldartikel:Garetische Klagen vor dem Reichsgericht

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Es ist lohnenswert dieser Tage, in denen die Hinterstuben des Reiches über die Berufung eines Garetiers in die Hochadlige Kammer des Reichsgerichts berät, einen Blick auf Prozesse des Gerichts zu werfen, die für den Adel Garetiens eine Bedeutung haben.

Die wohl prominenteste Klage vor dem Reichsgericht betrifft die Grafenfrage in Hartsteen. Während die Natterndorner Fehde immer härtere und blutigere Formen annahm, traten im Jahr 1031 BF ein paar tapfere Hartsteener Ritter, angeführt von Kronvogt Hadrumir von Schwingenfels, vor das Reichsgericht und klagten formal die Krone an, dass sie einen Grafen berufen müsse. Die Krone, so argumentierten sie, habe gegenüber ihren Vasallen und Untertanen die Pflicht eindeutig Stellung zu beziehen, um so den aufflammenden Flächenbrand in Garetien einzudämmen. Die Kaiserin bestätigte die Klage und leitete sie an das Reichsgericht weiter, dass es den rechtmäßigen Grafen von Hartsteen bestimme. Die Klage, noch immer unentschieden, führte zu einer deutlichen Befriedung der Grafschaft Hartsteen, wenn auch langsam Unmut über die langsame Vorgehensweise des Reichsgerichts laut wird. Unter der Hand lässt sich vernehmen, dass die Reichsrichter den Fall wie die Dämonen geweihten Boden mieden, denn ungern wollen sie sich in den Kampf zweier gleichstarker Parteien einmischen mit einem Urteil, das Gefahr läuft von der Seite des Verlierers nicht anerkannt zu werden.

Eine zweite Klage, thematisch eng mit der Hartsteener Grafenfehde verbunden, ist die von dem uralten Adelshaus Hartsteen 1031 BF vor dem Reichskonvent zu Weidleth vorgebrachte Forderung, die Verurteilung wegen Hochverrats des letzten Grafen aus ihrer Familie als nichtig zu erklären und die Ehre von Graf Rondrasil von und zu Hartsteen wiederherzustellen. Während der Kaiserlosen Zeit unter Tedesco von Perricum wurde dem Grafen von Hartsteen, der nach erfolgreicher Teilnahme bei der „Schlacht der zwei Brücken“ unter Darbin vom Berg, in welcher dieser seinen Tod gefunden hatte, zum Garetischen Marschall ernannt worden war, unter fadenscheinigen Anschuldigungen der Prozess wegen Hochverrats gemacht. Eingekerkert in Gareth fand Graf Rondrasil wenige Monde später unter ungeklärten Umständen den Tod und Geismar von Quintian-Quandt empfing aus den Händen des Reichsverwesers Tedesco von Perricum die Grafenkrone Hartsteens.

Der dritte Prozess vor dem Reichsgericht, in welcher ein Garetier in prominenter Weise vertreten ist, betrifft die Klage der Albernierin Cintara Arodon gegen die Krone wegen den Übergriffen des Isoristen Lupold von Greifenberg auf die Baronie Weidenau und seinen Mord an der Baronin Macha Arodon von Weyringhaus-Rabenmund zu Weidenau im Jahr 1033 BF. Die Anklägerin, eine Base der Ermordeten, trat auf dem Perricumer Reichskonvent vor den versammelten Adel und forderte in einer langen und in Teilen nicht ganz nachvollziehbaren Klageschrift den Ehrentzug des Lupold von Greifenberg, welcher sich als Kaiserlicher Offizier des Hochverrats schuldig gemacht habe. Er sei posthum als ehrlos zu erklären und müsse seine kaiserlichen Privilegien aberkannt bekommen. Der Burggraf der Raulsmark, Oldebor von Weyringhaus-Rabenmund, trat der Klage aus Familiensinn bei, war doch die Ermordete Baronin mit seinem Sohn Roban von Weyringhaus vermählt.