Heroldartikel:Etikette für Fortgeschrittene

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Bewegt man sich als Bürgerlicher nur gelegentlich in Adelskreisen, so kommt man in der Regel mit wenigen Anreden aus. Ein Wohlgeboren für die Junker und Edlen, ein Hochgeboren für die Barone und Vögte und ein Hochwohlgeboren für alles was "Graf" im Namen trägt ist nicht zu falsch und bei bürgerlicher Herkunft wahrscheinlich auch verzeihlich. Zusätzlich kann man getrost jeden sonstigen Adligen mit Hoher Herr bzw. Hohe Dame anreden - die meisten sind schließlich Ritter und stolz darauf - und jeden höheren Würdenträger mit Exzellenz.

Bewegt man sich aber öfter in diesen Kreisen und will seine adelige Bildung und Herkunft betonen, so muss man sich auch mit den Feinheiten der Etikette auskennen, wie der folgende Artikel darzulegen versucht. Hierbei handelt es sich um einen Diskurs zu Fragen von Schülern, der seinerzeit zwischen Niteo von Illgeney im Grund und Lanzelind von Trenck am Rande des Hoftages geführt und niedergeschrieben wurde. Beide sind profunde Kenner der Etikette und zeigen uns gerade in ihrer Uneinigkeit zu einigen Punkten wie glatt das Parkett bei Hofe zuweilen sein kann.

Familienmitglieder

Schüler: Es ist uns wohlbekannt, dass Mitglieder der kaiserlichen und königlichen Familie mit kaiserliche respektive königliche Hoheit zu titulieren sind. Wir wissen auch aus dem "Mersinger Regularium", dass die Kinder von Grafen mit Euer Liebden tituliert werden. Wie aber verhält es sich mit den Kindern verstorbener Grafen oder gar deren Kindern? Wie mit einer Altgräfin wie Rimiona Paligan?

Ilgeney: Generell gilt die Regel, dass nahe Verwandte eines Lehensnehmers - sei es lebend oder verstorben - im Titel um eine Stufe herabgestuft werden. Kinder, Geschwister und Eltern eines Grafen sind also wie Barone mit Hochgeboren anzusprechen, solche von Baronen mit Wohlgeboren und so weiter. Für die Kinder von Grafen gilt da aber vorrangig die eben zitierte Ausnahme Liebden.

Trenck: Weiter gilt aber auch die Ausnahme, dass Gatten oder Gattinnen der gleiche Titel wenn auch ohne die gleichen Befugnisse zusteht, Gräfin Rumhilde von Luring ist also ebenfalls mit Hochwohlgeboren anzureden.

Ilgeney: Protokolarisch richtig wäre es aber, sollte ihr ritterliche Gatte vor ihr sterben, dass sie in den Status eines nahen Verwandten zurückfällt und nur noch mit Hochgeboren angeredet wird...

Trenck: ...was aber zutiefst unhöflich wäre und mir nicht über die Lippen käme. Im Falle der perricumer Altgräfin haben wir zusätzlich die besondere Situation, dass sie niemals mit einem Grafen verheiratet war, trotzdem und auch wegen ihrer langen Ära als Regentin an des Grafens statt, liegt man mit einem Hochwohlgeboren wohl nicht falsch.

Ilgeney: Das würde einen Zeremonienmeister aber in das protokolarische Dilemma führen, Rimiona auf Grund ihres Alters zum Beispiel noch vor der Gräfin Solaria von Ehrenstein zu nennen - ein Affront würde ich meinen. Wichtig ist es auch hier nicht den Fehler zu begehen, Rimiona als kaiserliche Hoheit dem Kaiserhaus zuzuordnen. Dieser Titel war selbst damals, als sie Schwägerin des Kaisers war, unpassend. Nota bene! Sie war eben nicht Schwester einer Kaiserin im Sinne einer Lehensnehmerin, auch wenn der Volksmund dies ob Alaras Titel zu vermuten mochte.

Trenck: Wichtig ist es aber zu vermerken, dass entferntere Verwandte, also auch die Enkel eines amtierenden Grafen eigentlich ebensowenig von dessen Titel profitieren wie zum Beispiel sein Vetter es tun würde. Aber im ersten Fall macht man in der Regel die Ausnahme, dass sie solange sie noch am Hof des Großvaters weilen ebenfalls mit Liebden angesprochen werden. Ein weiser Graf gibt den Kindern oder Enkeln frühzeitig das eine oder andere Familiengut weiter oder verheiratet sie an eine Person von ordentlichem Stand.

Ilgeney: Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Entstehung der oben genannten Herabstufung: Wie der Heilige Kaiser Raul seinerzeit seinen Sohn Debrek bereits das Königreich zu Lebzeiten vermachte und ihm damit einen um eine Stufe niedrigeren Titel gab, so folgte ihm der Adel und es hat auch bis heute Tradition, das zumindest der Erbe einer Grafschaft eine Baronie aus Familienbesitz bekommt - auch um schon mal die Regierungsgeschäfte zu üben. Auch bei vielen alten Baronsgeschlechtern gibt es solche Erbjunkertümer.

Mehrere Titel

Schüler: Wenn nun einer Person mehrere Titel zustehen, in welcher Reihenfolge sind sie zu nennen, beziehungsweise welcher ist wegzulassen? Als Beispiel mag Barnhelm von Rabenmund dienen, dem als Markvogt der Kaisermark Hochwohlgeboren und als Mitglied der kaiserlichen Familie Kaiserliche Hoheit zusteht oder der damalige Schlunder Graf, Alriksmärker Burggraf und Kanzler Gerenhardt von Faldras.

Trenck: Es ist wichtig, die Titel im Kontext zu sehen und auch so zu nutzen. Barnhelm ist da ein gutes Beispiel. Will man ihn seiner Funktion als Mitglied der Kaiserfamilie ansprechen, so mag ihm ein Kaiserliche Hoheit wohl schmeicheln, als Markvogt bleibt er aber Hochwohlgeboren. Gänzlich unüblich ist es aber, mehrere Titel zu nennen. Eure hochwohlgeborene kaiserliche Hoheit wäre da ein Negativ-Beispiel oder, um bei Faldras zu bleiben Eure hochwohl- und edelhochgeborene Exzellenz.

Ilgeney: Es ist aber üblich, das begleitende Titel von so hohem Wert wie der der Kaiserlichen Hoheit im protokollarischen Rang zu einer bevorzugten Stellung führen. Und seit der Retozeit erlebt man häufiger das Militärische Titel ebenso wie Amtstitel mit dem der Herkunft kombiniert werden. Um Euer Beispiel aufzugreifen würde man heute schon Hochwohlgeborene Exzellenz sagen - zu Faldras Zeiten war das aber gänzlich unüblich. Analog höre ich auch immer öfter Hochwohlgeboren Oberst zum Hartsteener Verweser Oberst Blautann...

Trenck: ...aber es wäre schon Dämonokratie, wenn einfach die Mehrheit darüber entscheidet, was Brauch und Gesetz ist. Fakt ist, das man den im Kontext gewichtigsten Titel zu nennen pflegt. Im Zedernkabinett und am Königshof ist Faldras mit Exzellenz, am Hof des Markvogts mit Edelhochgeboren und am Kaiserhof mit Hochwohlgeboren angesprochen worden.

Ilgeney: Man muss sich ja auch immer die Reihenfolge überlegen, die der Zeremonienmeister aus der Rangfolge ableitet. Am Königshof folgen die Grafen ihrem Staatsrat, am Kaiserhof ist der garetische Staatsrat nur ein Gast. Hier sollte man eventuell auch des Reiches Erzkanzler nennen. Ein jeder im Reich wird ihn mit Exzellenz anreden können, aber es gibt Situation, in der er seine Verbundenheit zum Vater besonders betonen und mit ihm eintreten will, hier wird er den Herold anweisen, ihn als Liebden in einem Satz mit der Vorstellung des Vaters zu nennen.

Trenck: Ein weiteres gutes Beispiel ist die von der Kaiserin nicht als abwertend empfundene Titulation als Königliche Majestät, wenn sie denn von ihren Vasallen aus Garetien kommt. Hier betont der garetische Adelige seine besonders enge Beziehung zur Kaiserin.

Protokollarischer Rang

Schüler: Wenn nun mehrere Personen gleichen Ranges aufgezählt werden, welcher ist zuerst zu nennen? Nach Alter oder nach Dienstalter? Und wenn zweiteres, nur der Dienst in diesem Rang oder auch der in höheren oder gar niedrigeren? Welchen Einfluss hat die Erblichkeit des Titels und welchen haben weitere Titel, wie zum Beispiel kirchliche Ränge?

Ilgeney: Zuerst einmal ist es üblich, das zwei Titel gleichen Ranges protokollarisch an ihren Privilegien unterschieden werden - je mehr desto besser. Ein Baron wird also vor dem Reichsvogt einer Baronie genannt, dieser wiederum vor einem Kronvogt. An anderen Stellen ist die Unterscheidung natürlich nicht so leicht. Der Markvogt ist zwar eigentlich ob seines nicht-erblichen Titels hinter den garetischen Grafen einzusortieren - wie es bei Berdin von Vierok auch oft gemacht wurde - dies würde bei Barnhelm von Rabenmund, der ja auch Mitglied der kaiserlichen Familie ist, aber keiner wagen.

Trenck: Was der Schüler hier gar nicht bedacht hat ist, dass nicht unbedingt das Alter oder Dienstalter der Person relevant ist, sondern das der Familie. Bis zur Absetzung Graf Rondrasils wurde Hartsteen in Garetien immer als "erster Graf" vorangestellt, seitdem ist es der Graf von Reichsforst, solange er Luring heißt. Sollte Luidor von Hartsteen nun als Sieger aus der Fehde hervorgehen, stellt sich die Frage nach Alter oder Dienstalter, für die es meines Wissens nach keinen sinnvollen Präzedenzfall gibt.

Ilgeney: Ich vermute auch, dass die Kaiserin in dem Fall gut beraten ist, bei Graf Danos seinen Ehrentitel als König der Ritter hervorzuheben und ihn deshalb zuerst zu nennen. Wie das dann dereinst mit seinem Sohn würde ist eine spannende Frage.

Trenck: Aber kommen wir mal zu der Frage nach weiteren Titeln. In der Regel sind diese irrelevant. Dass der Baron von Ochs zugleich ein Gelehrter Herr ist, hat keinen Einfluss auf seine Einsortierung als Baron. Will das Kaiserhaus diesen Einfluss erzeugen, so wird in der Regel ein Titel erdacht, wie zum Beispiel bei der Fürst-Illuminatin zu Beilunk, die man bewusst vor die anderen Markgrafen gestellt hat. Im Gegensatz zu den oben genannten weichen Faktoren wie die Mitgliedschaft zur Familie eines Herrscherhauses, die ja je nach Wahrnehmung des Herolds in Effekt treten ist die Erfindung eines Titels die beste Variante für eine fixe Einsortierung. So ist es ja damals auch mit "Veredelung" Perricums geschehen.

Ilgeney: Im Kontext ist es natürlich dann auch spannend zu sehen, wenn zum Beispiel das garetische Ritterheer in den Krieg zieht. Wenn der Stab des Heeres tagt, wird natürlich andersherum sortiert, dass heißt zuerst nach militärischem Rang und nur bei Gleichrangigkeit nach anderen Titeln. Die Retosche Reform nach der im Reichsheer bei Gleichem Rang derjenige die Befehlsgewalt übernimmt, der schon länger den Rang inne hat ist ja zum Glück durch die Folgeverhandlungen der Ochsenbluter Urkunde zurückgenommen worden. Wo kämen wir denn da hin!

Trenck: Hier stimme ich unbedingt mit Euch überein. Unvergessen peinlich bleiben die Situationen, als Halscher Heldenadel den ältesten Häusern des Reiches etwas über Ehre erzählen wollten.

Familienzugehörigkeit

Schüler: Im Reich gibt es neben den ursprünglichen Häusern und Familien nun vermehrt Namens-Zusätze - seien es Teilungen der Häuser wie bei dem jüngeren Haus Streitzig oder aber per Bindestrich angefügte Doppel- oder gar Trippelnamen wie die Luring-Gareths. Wie sind diese zu titulieren?

Ilgeney: Diese Unsitte entstand aus der Tradition heraus, dass ein Ehepartner aus einem bedeutenden Haus noch seinen Namen als Anhang weiterführte, um auf diese Herkunft hinzuweisen. In den folgenden Generationen sollte der Zweitnamen eigentlich verschwinden. Leider bekam diese Benennung vor allem mit zunehmender Belehnung von bürgerlichen, beginnend unter den Zwillingen bis in die heutige Zeit, den Nimbus, dass nur wer mindestens zwei Namen hat auch aus wirklich altem Geschlecht stammt - mit so seltsamen Auswüchsen wie "Thalessia von Eberstamm-Ehrenstein-Eberstamm". Zum Glück scheint mit der Rückbesinnung zu traditionelleren Werten dieser Linien-Wildwuchs abzuflauen.

Trenck: Das "Mersinger Regularium" sagt eindeutig, dass nur der erste Name genannt werden muss - denn dies ist die gewählte Familie. Damit wird eine Demütigung, wie man sie der Schlunder Familie Nettersquell durch Voranstellen des Bastardnamens "Rommilys" zugefügt hat erst richtig deutlich.

Ilgeney: Trotzdem ist es natürlich heute Fakt, das eigene Linien entstanden sind, die auch wie eigene Familien behandelt werden können. Die Luring-Gareths sind da ein sehr gutes Beispiel hier würde man also auch immer den ganzen Namen aussprechen - die Faustregel lautet "Eigenes Wappen, eigenes Oberhaupt, eigene Linie".

Trenck: Man sollte aber auf keinen Fall den Namen der Familie weglassen, wie man es immer wieder hört.

Ilgeney: Oh ja, das ist noch eine dieser Unsitten des Neuadels! Entstanden wahrscheinlich, weil bei vielen Baronen Familie und Lehen gleichlauten. Man muss sich mal vorstellen wohin das führen würde, Geismar mit Hochwohlgeboren Hartsteen anzusprechen!

Trenck: Das mit dem Weglassen gilt übrigens auch für die ganzen Lehenszusätze. Es ist bestimmt kein Lapsus, den Baron von Uslenried mit Hochgeboren Streitzig anzusprechen. Listet man ihn formal, so sollte zumindest das wichtigste Lehen angehängt werden, wenn es sich denn vom Familiennamen unterscheidet. Hochgeboren Streitzig zu Uslenried ist also eine korrekte Abkürzung zu Hochgeboren Streitzig jüngeren Hauses, Baron zu Uslenried. Bei der Baronin von Erlenstamm reicht dagegen bereits Hochgeboren Erlenstamm - das von und zu ergibt sich implizit.

Ilgeney: Trotzdem sollte man da diplomatisch sein. Der Adel sieht es nicht gerne, wenn gleichgestellte auf dem Papier eine unterschiedliche Anzahl Zeilen belegen.

Trenck: Bleibt vielleicht noch zu sagen, dass man Lehensträger mit vielen Lehen in der Regel ab der zweiten Ebene abkürzt. Dass Hochwohlgeboren Ingramm Zweihammer, Graf vom Schlund, Baron zu Ingerimmsschlund auch Edler von Ingerimmsland ist, kann man entweder geflissentlich weglassen oder aus Höflichkeit mit einem etc. pp. andeuten.

Wappen

Schüler: Welches Wappen führt man denn nun - das der Familie, das des Lehens oder gar das von Bund oder Orden? Muss man eventuell ein eigenes aus diesen zusammenstellen?

Trenck: Letzteres auf keinen Fall, das zeugt von schlechtem Stil, wird aber zunehmend gesehen.

Ilgeney: Das eigene Wappen ist eigentlich erlaubt worden, um beim Turnier die Träger gleicher Wappen zu unterscheiden. Urprünglich galt: Mit größtem Stolz trägt man das Wappen der Familie, dann das des Lehens. Mit den Ordenswappen ist eine Frage der persönlichen Identifikation, bei Kirchenorden legt man in der Regel gedanklich die Familie ab und damit bleibt nur das Ordenswappen - ein Lehen hat man ja dann nicht. Andere Wappen wie das von Turnierbünden trägt man eher am Gürtel als am Schild.

Trenck: Je mehr man ein Wappen aus Teilen zusammenstellt, desto schwerer ist es aus der Entfernung zu sehen. Jedem Heraldiker wird die Hundert-Schritt-Regel erklärt. Wenn man den Schild aus hundert Schritt Entfernung nicht erkennen kann, ist es zu kompliziert.

Ilgeney: Und je einfacher das Wappen ist, umso älter das Haus. Das wird vom Neuadel oft vergessen.

Trenck: Dann gibt es noch die Unterscheidung, ob man als Familienmitglied oder als Lehensmann auftritt. So ist beispielsweise König Brin zum 75. Donnersturmrennen mit dem Fuchswappen angetreten. Somit nahm er lediglich als Mitglied seiner Familie teil und nicht als Prinz des Mittelreiches, wofür er sonst das Reichswappen getragen hätte.

Kleidung bei Hofe

Schüler: Wie kleidet man sich den nun wirklich bei Hofe? Rüstung oder feine Stoffe? Rangkrone oder ohne?

Ilgeney: Die einfache Regel lautet: "Der höchste Würdenträger bestimmt den Stil." Beim Treffen auf Burg Mersingen nach der Dämonenschlacht wurden Adelige ohne offen getragenen Verband schon argwöhnisch beäugt - der höchste Würdenträger war ja nun formal auch der tote Brin. Bei der Einweihung der Pfalz Cumrat dagegen hat Rohaja eindeutig ein viel festlicheres Gewand vorgegeben.

Trenck: Hier gibt es natürlich zwei Probleme. Einige Adelige aus den Randprovinzen scheinen nur ein "besseres" Gewand zu besitzen - übrigens mitlerweile selbst in der Grafschaft Hartsteen und andere, wie der Perricumer Heermeister sind so mit ihrer Aufgabe verbunden, dass etwas anderes als eine Rüstung seltsam weich wirken würde.

Ilgeney: Trotzdem sollte ein guter Zeremonienmeister unbedingt schauen, dass beide Lager sich nur bedingt vermischen.

Trenck: Bei einem wohlgeplanten Fest kann er sowohl Anlässe mit rustikalerer Kleidung wie Jagd und Turnier, als auch Salon und Tanz anbieten. Damit liefert er einem geschröpften Hartsteener auch die Ausrede, warum er gerade in Rüstung auf dem Bankett erscheint.

Ilgeney: Gerade Rüstungen im Turnier sind aber auch ein solches Thema.

Trenck: Genau - will man nicht als Heldenadel dastehen, sollte man schon einen etwas exquisiteren Schmied aufsuchen und auch nicht an Intarsien sparen. Schabracke, Wappenrock, Mantel, Schild und Helmzier wie auch die Farben der Turnierlanze sollten unbedingt aufeinander abgestimmt werden.


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