Geschichten:Stapelrechte

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Wandleth im Firun 1034

An seine hochwohlgeborene Exzellenz,

Marschall Alrik vom Blautann und vom Berg,

Verweser von Hartsteen
 
 
 
 
Euer Hochgeboren,

wie ihr sicherlich wisst, ist die einzige Verbindung zwischen den uns von der Kaiserin zur Verwaltung gegebenen Lehen, die Rabenbrücke über die Natter, unlängst eingestürzt. Ihr werdet sicher auch den versiegenden Warenstrom in Hartsteen bemerkt haben.

Ein Grund dafür ist, das die Königsstadt Wandleth über der Binge Fandolesch, gelegen an der Ausweichstrecke südlich der Natter, seit dem Faldrasprozess nicht mehr über Stapelrechte verfügt, weshalb viele Waren an unseren beiden Grafschaften vorbei nach Perricum gelangen. Damit können wir sie Euren Untertanen auch nicht über den beschwerlichen Weg durch Nettersquell und über die Furt an der alten Bogenbrücke zuleiten.

Ich möchte Euch mit der Zusendung dieses Reitersäbels aus meiner eigenen bescheidenen Sammlung wohlwollend bitten, Euch ebenfalls bei unserer Königin für die Aufhebung dieses Passus aus dem Faldras-Urteil einzusetzen, da die Reparatur der Brücke nach jetzigem Stand leider noch Jahre dauern kann.

Ingerimm zum Gruße,
 
 
 
 
Ingramm Zweihammer, Sohn des Ilkor Zweihammer,

Graf von Schlund, Baron von Ingerimmschlund, Edler von Ingerimmsland


 Wappen Mittelreich.svg  Wappen Koenigreich Garetien.svg   Wappen Grafschaft Schlund.svg   Wappen Koenigsstadt Wandleth.svg  
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5. Fir 1034 BF
Es geht um Stapelrechte


Kapitel 1

Rü-, Po- und Stapelrechte
Autor: VolkoV