Geschichten:Skandal für die einen, Genugtuung für die anderen

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In Gareth wurde die Klage auf Reichsverrat gegen Horbald von Schroeckh abgewiesen, der Reichsvogt wurde rehabilitiert und von der Krone belobigt.

Gareth Wie jetzt bekannt wurde, hat in der ersten Woche des Rahja das Reichsgericht unter anderem den Fall Schroeckh behandelt. Jener war – wir erinnern uns – von den Eroberern Puleths, namentlich von Baron Nimmgalf von Hirschfurten, angeklagt worden, das Reich und die Lehnspflicht verletzt zu haben, weil er die Stadt Puleth mitsamt der Kaiserpfalz in die Hände der vogelfreien Heerführerin Varena von Mersingen gegeben hatte. Diese Kollaboration mit dem Feind sei – so die Ankläger – nur als Reichsverrat zu werten, denn der Reichsvogt hätte sich in der Pfalz verschanzen und auf Entsatz warten sollen. Dieser sei ja auch in Gestalt des Ritteraufgebots unterwegs gewesen.

Die Richter erkannten nun an, dass im Falle der unbefestigten Stadt Puleth zwei Facetten der Lehnspflicht im Widerstreit gestanden hätten: Einerseits sei der Reichsvogt verplfichtet gewesen, seine Gefolgspflicht gegenüber der Krone zu erfüllen und das Krongut zu beschützen. Andererseits habe er aber auch gegenüber seinen eigenen Aftervasallen eine im Lehnseid heilig beschworene Pflicht von Schutz und Schirm der Bevölkerung besessen. Dieser habe der Reichsvogt, der sich bei der ersten Anhörung selbst verteidigte, den Vorzug gegeben.

Der Verlauf der Causa Puleth gab dem Reichsvogt recht: Die Stadt wurde wieder befreit, ein Verlust von Leben und Gut ist nicht bzw. kaum zu verzeichnen. Mithin habe Schroeckh offenbar rechtens gehandelt und dabei lediglich seine Ehre aufs Spiel gesetzt. Dies wurde dem Reichsvogt, der ungewohnt versiert auftrat, hoch angerechnet. Deshalb ist gerade die Ehre des Reichsvogtes wieder hergestellt worden: Er habe seinen Namen weder mit Schimpf noch mit Schande bedeckt, sondern dürfe sich mit Fug und Recht »Vater Puleths« nennen – Schirmer seiner Untergebenen.

Bei der Anhörung, die dem eigentlich Prozess voranging, der ja nun gar nicht stattfand, wohnten zahlreiche Würdenträger des Königreichs bei. Namentlich das Zedernkabinett, Baron Darulf von Fremmelsfelde als Beobachter der Reichserzkanzlei, sowie der Markvogt der Kaisermark nebst zahlreichen Rittern und Gefolgsleuten. Schroeckh soll die gesamte Runde hernach ins Hotel Kaiserstolz eingeladen und auf das Wohl der Krone angestoßen haben.

Eine Reaktion der klagenden Partei ist bisher noch nicht bekannt geworden, doch steht anzunehmen, dass die Pfortenritter, in deren hellblauen Farben Baron Hirschfurten reitet, nicht erfreut gewesen sein dürften. Gerade jener muss nun damit leben, dass seine Klage abgewiesen wurde – und nun auf seiner Ehre lastet. Unverständnis für das »Fehlurteil« äußerte aber zumindest Graf Danos von Luring. Als Spross eines uralten Geschlechtes, das den Ehrbegriff seit Generationen verinnerlicht habe, sei er außer Stande, diese gerichtliche Entscheidung – unter dem Gesichtspunkt der Ehre – anzuerkennen. »Wir sind nicht Elenvina«, konstatierte der Graf, »bei uns haben Tintenkleckser nichts zu melden. Eigentlich!«


Für den Herold

Jagodar von Galothini,

Gareth, den 14. Rahja 1029 BF