Baron

Aus GaretienWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Grafschaften sind in kleinere Lehen unterteilt, deren Lehnsträger ein Baron (Ew. Hochgeboren) oder eine Baronin ist, die auch Freiherren und -frauen genannt werden. Über den Ursprung des Freiherrn ist wenig zu rätseln, bezeichnete er doch früher vor allem rechtsfähige und freie Männer und Frauen, die solche Ämter übernehmen durften, später aber zu erblichen Titeln wurden. Über den Ursprung des Titels Baron liefert Siopan von Salmingen zwei Deutungen: “Die einen meinen, der Baron führe sich zurück auf “baro”, der nur den freien Mann bezeichnet und eine Entwicklung vergleichbar dem Freiherren gemacht hat. Andere meinen, der nivesische “berja” oder “barjun” habe Pate gestanden, bezeichnete er doch früher den stärksten Kämpfer einer Sippe, der zugleich ihr Anführer war. Darum habe Raul - meinen jene - den niedrigsten Landesherren diesen Titel gegeben, um sie zu steter Leistung zu ermahnen und an ihre Pflicht zum Heerbanne zu erinnern.” Ursprünglich könnte das Wort Baron aber auch auf das altgaretische brôn zurückgehen, was in etwa schwer gerüstet bedeutet (vgl. auch Brünne oder Bronnjar). Die Berône, wie sie zur Zeit Rohals hießen waren also die schwersten durch Heerbann rekrutierbaren Truppen.

(aus Von Kron und Lehen)